47.697 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren zum 31.12.2020 in eigener Praxis niedergelassen – nur noch 65,8 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft. Im Jahr 2000 hatte dieser Anteil noch bei 85,2 Prozent gelegen. Dies geht aus aktuellen Daten im Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor. Als Selbstständige tragen die Praxisinhaberinnen und -inhaber auch in Pandemiezeiten das unternehmerische Risiko sowie die Verantwortung für die wachsende Zahl angestellter Personen.
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