Kostenübernahme für die Aligner/Invisalign®-Methode bei schwerster Behinderung
Besteht bei schwerster Behinderung die einzige Möglichkeit, die erforderliche kieferorthopädische Behandlung mittels der Aligner-/Invisalign®-Methode durchzuführen, kann im Einzelfall ein Anspruch hierauf bestehen, ohne dass dem entgegengehalten werden kann, es handele sich um eine neue...