Endlich Bürokratieabbau: Verlängerung des Intervalls für Konstanzprüfungen an Röntgengeräten
Ab dem 1. Dezember 2024 können Betreiber von Röntgeneinrichtungen das Intervall für Konstanzprüfungen von einem auf drei Monate verlängern. Einzige Voraussetzung: Die letzten drei Konstanzprüfungen müssen einwandfrei sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind die...