Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Werbung verboten – auch mit Avatar
Für Schönheitsoperationen (hier: das Unterspritzen der Lippen mit Hyaluronsäure) darf nicht mit vergleichenden Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das gilt auch, wenn statt eines echten Menschen ein Avatar abgebildet ist, wie das OLG Koblenz entschieden hat....