Aufklärung und Dokumentation – ein Dauerthema mit Fallstricken
Die wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB). Die Aufklärung hat im Grundsatz mündlich zu erfolgen. Und Sie dürfen nicht alles dokumentieren!...