Ärztlicher Leiter des MVZ haftet selbst für Abrechnungsfehler der angestellten Ärzte
Für Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten (Doppelabrechnung von Leistungen, fehlerhafte Dokumentation von Leistungen) der angestellten Ärzte eines MVZ ist der Ärztliche Leiter des MVZ auch disziplinarrechtlich verantwortlich. Die Übernahme der Stelle des Ärztlichen Leiters in...