In Arzthaftungsprozessen geht nichts ohne Anhörung des Sachverständigen
Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen, hat deutlich gemacht, dass Richter in Arzthaftungsprozessen zu allen wesentlichen Fragen einen Sachverständigen zu befragen haben. Sie dürfen darauf nur verzichten, wenn sie als Richter...