Kostenstruktur von Arzt- & Zahnarztpraxen: Neue Erhebungsrunde mit Auskunftspflicht

Regelmäßig werden vom Statistischen Bundesamt ausführliche Daten zur Kostenstruktur von Arztpraxen erfasst und veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine von Staats wegen organisierte Erhebung, für die eine Auskunftspflicht besteht. Im Oktober begann die neue Erhebungsrunde für das Bezugsjahr 2023.

Die Stichprobe liegt bei 7% aller MVZ und Praxen und wird „auf Basis einer rotierenden …Stichprobenziehung“ konkretisiert. Soll heißen, es werden andere 7 % angeschrieben als im letzten Jahr.

[!] Die Schreiben der Statistik-Behörde sind ernst zu nehmen (§ 5 Absatz 1 KoStrukStatG). Denn notfalls wird mit einem Zwangsgeld nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen nachgeholfen.

Wie ist das bei MVZs?

Auf konkrete Nachfrage des BMVZ, wie diese Schreiben adressiert werden, wurde erläutert: „In erster Linie werden von uns die Praxisadressen angeschrieben. Unser Ziel ist es, im Fall von mehreren Standorten den Hauptsitz einer Praxis bzw. eines MVZs anzuschreiben. Die Auskunftspflicht bezieht sich dann immer auf das komplette Praxiskonstrukt. Sollte es sich bei einem MVZ also beispielsweise um eine GmbH mit 3 Standorten handeln – ein Hauptsitz und 2 Zweigstellen – so würden wir den Hauptsitz anschreiben (Geschäftsführung) und um Angaben für die gesamte GmbH bitten.“

[!] Hintergrundinformationen finden Sie beim Destatis-FAQ, das u.a. die Fragen beantwortet, zu welchen Themen die Praxen befragt werden und wofür die Daten genutzt werden.