Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in der Ausbildung

Die Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in der Ausbildung wurden für das Jahr 2026 vielerorts angepasst. Hier sind die aktuellen, relevanten Empfehlungen.

Überregionale & Tarifliche Empfehlungen (ab 2025/2026)

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich auf neue Sätze geeinigt, die für viele Kammerbereiche (z.B. Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe) gelten:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.000 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.100 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

Damit liegen die Empfehlungen für die Ausbildungsvergütungen für ZFA auf demselben Niveau wie die für Medizinische Fachangestellte (MFA) Diese Sätze gelten laut der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ebenfalls für Verträge mit Beginn ab 1. Februar 2025.

Regionale Anpassungen

Einzelne Landeszahnärztekammern können die Empfehlungen regional anpassen, sofern es – wie z.B. in Bayern – keinen Tarifvertrag gibt. Die Bayerische Landeszahnärztekammer BLZK empfiehlt für alle Ausbildungsverträge, die ab 1. Mai 2026 abgeschlossen werden, höhere Sätze:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.050 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.150 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.250 €

Es ist deshalb ratsam, die aktuellen Bekanntmachungen der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer zu prüfen. Die Empfehlungen der Kammern sind als Orientierung gedacht, jedoch dürfen sie in einigen Regionen um maximal 20 Prozent unterschritten werden, um noch als angemessen zu gelten, Sie sollten aber als Mindeststandard betrachtet werden. Höhere Vereinbarungen sind selbstverständlich jederzeit möglich!

Die Kammern empfehlen, auch für laufende Verträge, die vor 2026 abgeschlossen wurden, eine Anpassung an die neuen Sätze vorzunehmen

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