Ethanol bleibt als Desinfektionsmittel zugelassen

Der zuständige Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat entschieden, dass Ethanol weiterhin zur Verwendung in Hand- und Allgemeindesinfektionsmitteln – etwa in Flächendesinfektionsmitteln – zugelassen werden kann. Damit bleibt ein bewährter und unverzichtbarer Wirkstoff für den Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen und vielen weiteren Einsatzbereichen erhalten.

Ein breites Bündnis aus Heilberufskammern, Krankenhausgesellschaften, Fachgesellschaften, Krankenkassen und Industrie hat in vielen Gesprächen auf allen politischen Ebenen deutlich gemacht, den Personal- und Patientenschutz durch das neue Einstufungsverfahren des Wirkstoffs Ethanol in Biozidprodukten nicht zu gefährden und am Wirkspektrum von Ethanol beispielsweise in Desinfektionsmitteln festzuhalten.

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