Keine Approbation nach schweren Straftaten
Wer eine zahnärztliche Approbation, erhalten will, muss sich u.a. als würdig erweisen, den zahnärztlichen Beruf auszuüben. Dies ist u.a. nicht der Fall, wenn der Antragsteller Straftaten begangen hat. Allerdings führt eine Straftat nicht dazu,...