Gerichtlich erforderte Befundberichte nicht erstellt: Kein Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt nicht gegen seine Berufspflichten verstößt, der gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht abgibt. Die Ärztekammer Berlin hatte dem Arzt u.a. vorgeworfen, in mehreren Fällen vom...