35.700 Euro für eine Promotion: Professor und seine Frau müssen „Betreuungshonorare“ zurückzahlen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau zur Rückzahlung von Vergütungen für die Promotionsbetreuung einer Zahnärztin und eines Zahnarztes in Höhe von jeweils 17.850 € verurteilt. Der außerplanmäßige Professor der medizinischen Fakultät...