Steigerungsfaktor bei Vollnarkose: Detaillierter Zeitnachweis nicht nötig
Bei der Behandlung eines Zahnarztphobikers in Vollnarkose können erhöhte Steigerungsfaktoren von 2,8 bzw. 3,5 gerechtfertigt sein, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Detaillierte Begründungen des behandelnden Zahnarztes sind dann nicht erforderlich. Nicht anerkannt wurden von der...