Steigerungsfaktor bei Vollnarkose: Detaillierter Zeitnachweis nicht nötig
Bei der Behandlung eines Zahnarztphobikers in Vollnarkose können erhöhte Steigerungsfaktoren von 2,8 bzw. 3,5 gerechtfertigt sein, entschied das Verwaltungsgericht Köln.
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