Zur (zahn-)ärztlichen Werbung mit Garantie
Eine Werbung für zahnärztliche Behandlung mit dem Slogan „10 Jahre Garantie“ ist unzulässig, wenn damit der falsche Eindruck eines sicheren Behandlungserfolgs erweckt wird. Eine zahnärztliche Praxis warb auf ihrer Homepage mit den Aussagen „10...