Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten wird erleichtert
Ab 1. Oktober 2021 gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. So werden unter anderem die bislang verwendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Im Ergebnis wird das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt deutlich komfortabler und schneller.“
Den Praxen steht über die Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung zudem in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnachweis entfallen.
Die bisher verwendeten, von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise unterschiedlichen Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden – darunter Versicherte aus der Türkei oder Tunesien – werden durch den nun einheitlich gestalteten Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst.
Mitteilung der KZBV vom 30.09.2021