Recht

Wie weit muss der überweisende Zahnarzt aufklären?

Tägliche Routine in der Praxis: Sie überweisen einen Patienten zum MKG-Chirurgen. Doch sind Sie verpflichtet, darüber aufzuklären, wie der MKG-Chirurg den Patienten behandeln will?

Das Oberlandesgericht Dresden stellt klar: Jeder behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten hinsichtlich der von ihm übernommenen Behandlungsaufgabe aufzuklären (BGH, 07.11.2006 – VI ZR 206/05). Sind mehrere Ärzte an der Behandlung eines Patienten beteiligt, so ist grundsätzlich zunächst jeder für diejenigen Eingriffe und Behandlungsmaßnahmen aufklärungspflichtig, die er selbst durchführt und nur soweit sein Fachgebiet betroffen ist. Aufklärungspflichtig ist grundsätzlich jeder Arzt für diejenigen Eingriffs- und Behandlungsmaßnahmen, die er selbst durchführt, und nur soweit sein Fachgebiet betroffen ist (BGH, 15.06.2010 – VI ZR 204/09).

Im konkreten Fall war ein Krankenhaus nicht verpflichtet, über eine CT-Untersuchung aufzuklären, die von einer kooperierenden radiologischen Praxis durchgeführt wird.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.10.2024 – 4 U 100/24 – https://t1p.de/0ysdd