Laut Rechtsanwalt und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg MdB beziehen sich die 90 Prozent nur auf circa die Hälfte der Einnahmen eines Zahnarztes: Nicht erfasst sind Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Zuzahlungen der Patienten zum Beispiel für Füllungen. Im Ergebnis werden von dieser Hälfte aller Einnahmeausfälle nur 30 Prozent erstattet. Das bedeutet, dass die Zahnärzte circa 85 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle selbst zu tragen haben.
Dr. Schinnenburg: „Das ist nur ein Rettungsschirmchen. Die Zahnärzte dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Ärzte. Offenbar bedurfte es erheblichen Drucks, unter anderem von mir, um Bundesminister Spahn zu dieser Hilfe zu bewegen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Zahnärzte wie die Heilmittelerbringer und die Hebammen gleich in das Krankenhausentlastungsgesetz aufgenommen worden wären. Schließlich tragen diese ähnliche Folgen der Corona-Pandemie wie Ärzte und Krankenhäuser. Es besteht auch kein Anlass für eine so restriktive Handhabung: Es geht um Geld, dass die Krankenkassen sowieso ausgegeben hätten, wenn es die Corona-Krise nicht gegeben hätte. Zahnärzte und Krankenkassen sollten sich die finanziellen Folgen der Coronakrise teilen, das heißt, die Zahnärzte sollten wenigstens 50 Prozent der zuviel gezahlten Summe behalten dürfen.“