Praxisführung

3G-Regeln in den Praxen: Erste Landesministerien kassieren Testpflicht für Geimpfte und Genesene

Seit heute gilt: Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher einer Zahnarztpraxis dürfen diese nur betreten, wenn sie aktuell getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen. Die Testpflicht für diesen Personenkreis gilt unabhängig davon, ob die Person geimpft, genesen oder ungeimpft ist. Doch die ersten Landes-Gesundheitsministerien kassierten die Testpflicht gleich wieder ein.

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