Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Auszubildende geeinigt. 

Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe.

De Ausbildungsvergütungen steigen für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026 wie folgt :

  • Im 1. Jahr auf 1.000 €,
  • im 2. Jahr auf 1.100 € und
  • im 3. Jahr auf 1.200 €.

Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die Zahnarzthelfer/innen und die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe wie z. B. Dentalhygieniker/in oder Fachwirt/in werden die Vergütungen in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 01.07.2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 % erhöht. In einem zweiten Schritt werden zum 01.01.2026 die Vergütungen erneut erhöht, im Durchschnitt um 2,80 %.

Den neuen Tarifvertrag können die Zahnärztinnen und Zahnärzten in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe über ihre Zahnärztekammern beziehen. Die Mitglieder des vmf finden den Tarifvertrag im Volltext ab sofort im internen Mitgliederbereich der Gewerkschaft.

 

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