Bürokratie: BZÄK legt Forderungskatalog zur Entlastung der Praxen vor

Zahnarztpraxen leiden wie viele Branchen in Deutschland an einem Bürokratie-Burnout. 25 Prozent der Behandlungszeit gehen durch überflüssige Bürokratie verloren, summiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Täglich müssen Mitarbeitende in den Praxen sage und schreibe 962 Regelungen befolgen.

[!] So müssen für die Aufbereitung eines einfachen Mundspiegels allein sieben Verordnungen, elf DIN-Normen, 14 Arbeitsanweisungen und neun Dokumentationsvorgaben beachtet werden, rechnet die BZÄK vor..

Die BZÄK fordert ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau, mit dem im ersten Schritt sieben überflüssige bürokratische Hürden im Praxisalltag abgeschafft werden. Dazu schlägt sie konkret folgende Maßnahmen vor:

  • Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbots der „abschließenden Wischdesinfektion“ von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren „Validierung“.
  • Abschaffung der Fremdvalidierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte.
  • Bundesweite Einführung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
  • Abschaffung der Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis.
  • Abschaffung des Bestandsverzeichnisses aller aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte in Zahnarztpraxen.
  • Abschaffung der bestehenden Pflicht zur Teilnahme an Aktualisierungskursen im Strahlenschutz (Kenntnisse und Fachkunde).
  • Sofortige Streichung des neuen § 21, Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz. Keine neuen Praxisbegehungen nach Arbeitsschutzgesetz!

Mehr zum, „Sofortprogramm Bürokratieabbau“ finden Sie hier:
www.bzaek.de/bundeszahnaerztekammer-fordert-sofortprogramm-buerokratieabbau