Bürokratie: BZÄK legt Forderungskatalog zur Entlastung der Praxen vor
Zahnarztpraxen leiden wie viele Branchen in Deutschland an einem Bürokratie-Burnout. 25 Prozent der Behandlungszeit gehen durch überflüssige Bürokratie verloren, summiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Täglich müssen Mitarbeitende in den Praxen sage und schreibe 962 Regelungen befolgen.
[!] So müssen für die Aufbereitung eines einfachen Mundspiegels allein sieben Verordnungen, elf DIN-Normen, 14 Arbeitsanweisungen und neun Dokumentationsvorgaben beachtet werden, rechnet die BZÄK vor.. |
Die BZÄK fordert ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau, mit dem im ersten Schritt sieben überflüssige bürokratische Hürden im Praxisalltag abgeschafft werden. Dazu schlägt sie konkret folgende Maßnahmen vor:
- Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbots der „abschließenden Wischdesinfektion“ von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren „Validierung“.
- Abschaffung der Fremdvalidierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte.
- Bundesweite Einführung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
- Abschaffung der Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis.
- Abschaffung des Bestandsverzeichnisses aller aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte in Zahnarztpraxen.
- Abschaffung der bestehenden Pflicht zur Teilnahme an Aktualisierungskursen im Strahlenschutz (Kenntnisse und Fachkunde).
- Sofortige Streichung des neuen § 21, Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz. Keine neuen Praxisbegehungen nach Arbeitsschutzgesetz!
Mehr zum, „Sofortprogramm Bürokratieabbau“ finden Sie hier:
www.bzaek.de/bundeszahnaerztekammer-fordert-sofortprogramm-buerokratieabbau