Angriffe gegen Rettungskräfte, Personal in Notaufnahmen, aber auch Ärzte, Zahnärzte, Praxispersonal haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das Bundesjustizministerium plant nun härtere Strafen. Dafür soll das Strafgesetzbuch erweitert werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will den Strafrahmen bei körperlichen Angriffen auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute oder in Notaufnahmen verschärfen. Er schlägt vor, dass der bestehende Straftatbestand in Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – auf diese Personen ausgeweitet wird.
Die Bundeszahnärztekammer BZÄK setzt sich dafür ein, dass die ebenfalls stark betroffene Zahnärzteschaft in den Schutzbereich des geplanten Gesetzes einbezogen wird. „In das Gesetz sollten alle Ärzte, Zahnärzte und das Personal einbezogen werden“ so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer.
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