Abrechnung

Ab Oktober 2020: Erhöhte Festzuschüsse

Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei einer Versorgung mit Zahnersatz sind zum heutigen 1. Oktober erhöht worden. Die Festzuschüsse erhöhen sich von vorher 50 auf dann 60 Prozent – auch unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können oder nicht.

Durch die gesetzliche Regelung steigen dann auch die Festzuschüsse, die Versicherte bekommen, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können – von 60 beziehungsweise 65 Prozent auf dann 70 beziehungsweise 75 Prozent. In bestimmten Ausnahmefällen soll zudem künftig das einmalige Versäumen der Vorsorge für die Bonusregelung folgenlos bleiben. Diese Neuregelungen entlasten ab Oktober Millionen von Patienten finanziell und erleichtern die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen.

Weitere Informationen zur Bonusregelung und zum Thema Zahnersatz stellt die KZBV unter www.informationen-zum-zahnersatz.de sowie auf ihrer Website zur Verfügung.