28.03.2013·Abrechnung? Die Insertion von Mini-Implantaten für eine spätere KFO-Behandlung ?
·Abrechnung?
Die Insertion von Mini-Implantaten für eine spätere KFO-Behandlung ?
| Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Mini-Implantaten bei einer KFO-Behandlung zeigt PI in diesem Beitrag Abrechnungsmöglichkeiten auf. |?
Mini-Implantate in der Kieferorthopädie?
Kieferorthopädische Mini-Implantate gewährleisten eine sichere Verankerung, bei der ein Zahnsegment stationär bleibt, und erlauben die zuverlässige Behandlung auch komplexer Malokklusionen. Dentale Implantate zur kieferorthopädischen Verankerung sind in der zahnärztlichen Prothetik seit 1982 von der DGZMK als Therapiemöglichkeit anerkannt. Die mittlerweile zahlreichen unterschiedlichen Systeme unterliegen verschiedensten Einteilungen – wie zum Beispiel nach der Art der Einheilung oder der Implantatform.?
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Für Mini-Implantate finden sich in der Literatur viele Synonyme. Sie werden unter anderem als Mikro-Implantate, Mikro-Schrauben oder auch Mini-Schrauben bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen „mini“ und „mikro“ wird oft von der Größe des Durchmessers abhängig gemacht.?
Die Behandlung mit Mini-Implantaten?
Die präoperative Planung der kieferorthopädischen Behandlung mit Mini-Implantaten ist nicht viel aufwendiger als bei anderen Behandlungsmethoden. Sie erfolgt anhand der üblichen diagnostischen Hilfsmittel wie Röntgenbild und Modellanalyse, die auch bei der Behandlungsplanung mittels konservativer Apparaturen notwendig sind. Anhand des Modells, des Kiefers und einer Röntgenanalyse wird die mögliche Lage des Implantats ermittelt. ?
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Ist die Planung erfolgt und das entsprechende Implantat ausgewählt, kann mit dem operativen Vorgang begonnen werden. Eine desinfizierende Mundspülung ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend. Vor der Insertion zum Beispiel im Gaumenoder Prämolar-/Molarenbereich (bukkal) wird zunächst die ausgesuchte Region mittels Oberflächenanästhesie betäubt. Gegebenenfalls kann vor der nötigen Pilotbohrung die Gingiva entfernt werden.?
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Anschließend erfolgt die Insertion. Mini-Implantate sind intraorale, skelettale Verankerungselemente mit vielen Vorteilen gegenüber konventionellen Verankerungstechniken mittels herausnehmbarer, festsitzender oder extraoraler Geräte. Das Einbringen von Mini-Implantaten für eine spätere kieferorthopädische Therapie wird nach der GOZ-Nr. 9020 je Implantat honoriert. ?
Abrechnungsbeispiel zur Insertion eines Mini-Implantats?
Es folgt ein Beispiel, das an den Behandlungsfall (Begleitleistungen, trans- oder subgingivale Einheilung) und den Mini-Implantat-Typ zu adaptieren ist.?
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|
|||||||
Sitzung |
Region |
GOZ/GOÄ-Nr. |
Leistung? |
Faktor |
Anzahl |
Einzelpreis Euro |
Gesamtpreis Euro |
1 |
0010 |
Befundaufnahme |
2,3 |
1 |
12,94 |
||
0060 |
Situations- und Planungsmodelle |
2,3 |
1 |
33,63 |
|||
Alginat-Abformung § 4 (3) und § 9 GOZ |
2 |
xx |
|||||
Ä1 |
Beratung (8 Minuten) |
2,3 |
10,72 |
||||
Ä4 |
Erhebung Fremdanamnese, Führung Bezugsperson |
2,3 |
1 |
29,49 |
|||
Ä5004 |
Panoramaschichtaufnahme |
1,8 |
1 |
41,96 |
|||
Ä5090 |
Fernröntgen-Seitenaufnahme (FRS) |
1,8 |
1 |
41,96 |
|||
2 |
Ä3 |
Ausführliche Beratung |
1,8 |
1 |
20,10 |
||
3 |
xx |
9000 |
Implantatbezogene Analyse |
2,3 |
1 |
114,35 |
|
1000 |
Mundhygieneanweisung |
2,3 |
1 |
25,87 |
|||
0030 |
Heil- und Kostenplan |
2,3 |
1 |
25,87 |
|||
4 |
Ä1 |
Beratung (mehr als vier Wochen Zeitabstand zur ersten Sitzung) |
2.3 |
1 |
10,72 |
||
Ä5 |
Symptombezogene Untersuchung |
2,3 |
1 |
10,72 |
|||
xx |
0080 |
Oberflächenanästhesie ggf. |
2,3 |
xx |
3,88 |
xx |
|
xx |
0090 |
Infiltrationsanästhesie |
2,3 |
xx |
7,76 |
xx |
|
xx |
0100 |
Leitungsanästhesie |
2,3 |
xx |
9,05 |
xx |
|
Anästhetikum § 4 (3) GOZ |
xx |
xx |
xx |
||||
xx |
9020 |
Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat (transgingivale Einheilung) |
2,3 |
xx |
66,62 |
xx |
|
Einpatientenfräse/-bohrer § 4 (3) GOZ ggf. |
xx |
xx |
|||||
Mini-Implantat/Cortikalisschraube für KFO § 4 (3) GOZ |
xx |
xx |
|||||
Einmalmaterial zu Mini-Implantat?(herstellerabhängige Materialien, zum Beispiel Einheilkappe), § 4 (3) GOZ ggf. |
xx |
xx |
|||||
0510 |
OP-Zuschlag |
1,0 |
1 |
42,18 |
|||
Nahtmaterial § 4 (3) GOZ ggf. |
xx |
xx |
xx |
||||
xx |
Ä5000 |
Röntgenaufnahme oder Ä5000 ff. ?je nach Notwendigkeit |
1,8 |
xx |
5,24 |
xx |
|
5 |
xx |
3300 |
Nachbehandlung |
2,3 |
xx |
8,41 |
|
6 |
xx |
3300 |
Nachbehandlung |
2,3 |
xx |
8,41 |
|
Einheilphase |
|||||||
7 |
Ä1 |
Beratung (mehr als vier Wochen Zeitabstand zur ersten Sitzung) |
2.3 |
1 |
10,72 |
||
Ä5 |
Symptombezogene Untersuchung |
2,3 |
1 |
10,72 |
|||
Ä75 |
Ausführlicher Befundbericht an ?Kieferorthopäden |
2,3 |
1 |
17,43 |
|||
Patient geht zum Kieferorthopäden zurück |
|||||||
KFO-Phase |
|||||||
Abschluss KFO-Phase mit Mini-ImplantatEntfernung Elemente beim Implantologen |
|||||||
8 |
Ä1 |
Beratung |
2,3 |
1 |
10,72 |
||
Ä5 |
Symptombezogene Untersuchung |
2,3 |
1 |
10,72 |
|||
xx |
0080 |
Oberflächenanästhesie ggf. |
2,3 |
xx |
3,88 |
xx |
|
xx |
0090 |
Infiltrationsanästhesie |
2,3 |
xx |
7,76 |
xx |
|
xx |
0100 |
Leitungsanästhesie |
2,3 |
xx |
9,05 |
xx |
|
Anästhetikum § 4 (3) GOZ |
xx |
xx |
xx |
||||
xx? ? xx |
3000? oder 3030 |
Entfernung Implantat?oder?Osteotomie Implantat |
2,3? ? 2,3 |
xx? ? xx |
9,05? ? 45,27 |
xx? ? xx |
|
0500 |
OP-Zuschlag (nur neben GOZ-Nr. 3030) |
1,0 |
1 |
22,50 |
|||
Einmal-Explantationsfräse § 4 (3) GOZ ggf. |
xx |
xx |
xx |
||||
Nahtmaterial § 4 (3) GOZ ggf. |
xx |
xx |
xx |
||||
6 |
xx |
3300 |
Nachbehandlung |
2,3 |
xx |
8,41 |
xx |
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?
Outfit eines Mini-Implantats?
Jedes Mini-Implantat verfügt über einen Kopf, der sehr variabel gestaltet sein kann. Einige weisen einen einfachen oder einen Kreuzschlitz auf, einen Kugelkopf zum Anbringen eines Abutments oder auch Köpfe, die wie Brackets gestaltet sind. ?
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Gewindegestaltung?
Auch das Gewinde eines Mini-Implantats gestaltet sich sehr variabel. Der Hauptunterschied liegt darin, ob es ein selbstbohrendes oder ein selbstschneidendes Gewinde ist. Im Gegensatz zu einem selbstbohrenden Gewinde muss der Insertion des selbstschneidenden Mini-Implantats eine Implantatbettaufbereitung über die gesamte Gewindelänge vorausgehen (ggf. Einmalfräse nach § 4 Abs. 3 GOZ berechnen). ?
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Kieferanalyse und Implantation?
Für die Analyse des Kiefers ist die Erhebung des Befundes erforderlich. Wenn nicht alle Leistungsinhalte der GOZ-Nr. 9000 erbracht werden oder aber der Aufwand im Vergleich zu der Analyse geringer ist als bei regulären Implantaten, kann der Steigerungsfaktor entsprechend adaptiert werden. Bei einer regulären Präparation des Implantatbetts für ein Mini-Implantat ist lediglich die GOZ-Nr. 9020 berechenbar, auch wenn der Leistungstext die Aufbereitung und Überprüfung der Implantatkavität nicht enthält. Der Mehraufwand wird nach § 5 GOZ oder schriftlich über eine Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ vor Behandlungsbeginn vereinbart.?
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Entfernung eines Mini-Implantats?
Nach Anästhesie erfolgt die Entfernung des Mini-Implantats. In der Regel sind die Mini-Implantate derart fest im Knochen osseointegriert, dass die Entfernung mittels (Explantations-)fräse erforderlich wird. Die Berechnung erfolgt dann nach GOZ-Nr. 3030, die den OP-Zuschlag Nr. 0500 zur Folge hat.?
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