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06.05.2015·Abrechnung Kosten einer Implantation mit externem Sinuslift

·Abrechnung

Kosten einer Implantation mit externem Sinuslift

| In diesem Beitrag analysiert PI die unterschiedlichen Kostenstrukturen im Rahmen einer externen Sinusbodenelevation mit verschiedenen Therapievarianten. Flankierende Leistungen müssen dabei individuell ergänzt und die Bestimmung der jeweiligen Steigerungsfaktoren nach § 5 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ definiert werden. Die in den Tabellen enthaltenen Materialien sind mit den jeweiligen Bruttopreisen erfasst. |

 

  • Die Eckdaten
Befund
Therapie
Optional

47-37 vorhanden, o.B.

Implantat regio 16

Kieferkammaufbau

18-16 fehlen, Freiendsituation

Externer Sinuslift

 

Erste Phase: Die vorbereitenden Maßnahmen

Bei einem GKV-Versicherten wird die eingehende Untersuchung inklusive der Beratung und das erste OPG in der Regel nach dem BEMA berechnet. Alle anderen Leistungen werden außervertraglich vereinbart. Dafür wird neben dem privaten Heil- und Kostenplan das Formular nach §§ 4 Abs. 5d BMV-Z und 7 Abs. 7 EKV-Z im Vorfeld der Behandlung erstellt und vom Zahnarzt sowie dem Patienten unterzeichnet. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Patient die Kenntnis, dass er für die vorgesehene Therapie zum Privatpatienten wird.

 

  • Der Behandlungsplan

Zähne

Geb. Nr.

Anzahl

Leistung

Faktor

Einzelpreis Euro

Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

0010

1

Eingehende Untersuchung

2,3

12,94

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,96

0030

1

Heil- und Kostenplan

2,3

25,87

0060

1

Situations- und Planungsmodelle

2,3

33,63

§ 4/3 GOZ

2

Alginatabformung

2,25

4,50

1000

1

Mundhygienestatus

2,3

25,87

OK

9000

1

Implantatanalyse

3,2

159,10

§ 4/3 GOZ

1

Alginatabformung

2,25

OK

7000a

1

Planung Bohrschablone mit Festlegung der Bohrhülsenposition und Spülräume entsprechend Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche

2,3

34,93

1010

1

Kontrolle Mundhygiene

2,3

12,94

§ 9 GOZ

3

Fremdlabor:Modelle, Bohrschablone Ø

 

180,00

Gesamtbetrag

544,71

 

Zweite Phase: Implantation mit einseitigem externen Sinuslift

Der Behandlungsplan für die Implantation enthält die folgenden Leistungen:

 

  • Der Behandlungsplan
Zähne
Geb. Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis
Euro
Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

16

0080

1

Oberflächenanästhesie

2,3

3,88

16

0090

1

Infiltrationsanästhesie

2,3

7,76

18

0100

1

Leitungsanästhesie

2,3

9,05

§ 4/3 GOZ

2

Anästhetikum

0,75

1,50

OK

9003

1

Verwenden einer Bohrschablone

2,3

12,94

16

9120

1

Externe Sinusbodenelevation

3,1

523,06

§ 4/3 GOZ

1

Knochenersatzmaterial BioOss Fa. Geistlich, 0,5 g

92,82

16

9010

1

Implantatinsertion, je Implantat

3,1

269,36

0530

1

OP-Zuschlag

1,0

123,73

§ 4/3 GOZ

1

Implantat (hochwertig) inkl. Abdeckschraube Ø

280,00

§ 4/3 GOZ

1

Einmalfräsen Ø

65,00

§ 4/3 GOZ

1

Atraumatische Naht

8,90

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,96

16

3290

1

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

7,11

16

3300

1

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

8,41

Gesamtbetrag

1.476,92

 

Die Augmentation

Der externe Sinuslift umfasst bereits das Einbringen von Eigenknochen, Knochenersatzmaterial und ggf. die Anwendung einer Membran. Diese Maßnahmen finden im Rahmen der Kieferhöhlenanhebung statt. Besteht darüber hinaus noch ein Knochendefekt am Alveolarfortsatz, der augmentiert werden muss, kann die GOZ-Nr. 9100 aufgrund der Abrechnungsbestimmungen nur mit einer Drittel-Gebühr berechnet werden. Eine zusätzliche Honorierung der GOZ-Nr. 9090 mit Eigenknochen ist in der gleichen Kieferhälfte nicht möglich. Dazu hat das GOZ-Beratungsforum – bestehend aus BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe – am 14. Juni 2014 folgenden Beschluss verabschiedet:

 

  • Beschluss des GOZ-Beratungsforums vom 14. Juni 2014, Punkt 14

„Neben den GOZ-Nrn. 9110 (Anmerkung: interner Sinuslift) und 9120 (Anmerkung: externer Sinuslift) ist die GOZ-Nr. 9090 dann berechnungsfähig, wenn die Knochentransplantation im Operationsgebiet nicht der Auffüllung des durch die Anhebung der Kieferhöhlenschleimhaut entstandenen Hohlraums dient. Dies ist bei der Auffüllung von Knochendefiziten mit Eigenknochen im Bereich der Implantatschulter bei zeitgleicher Implantation oder beim Ausgleich von Knochendefiziten des Alveolarkamms mit Eigenknochen getrennt vom Bereich des Sinuslifts der Fall. Wird neben den GOZ-Nrn. 9110, 9120 die GOZ-Nr. 9100 in Ansatz gebracht, ist eine Berechnung der GOZ-Nr. 9090 in derselben Kieferhälfte nicht möglich.“

 

Darf der Bone Scraper berechnet werden?

Wenn ein Bone Scraper für die Gewinnung von Knochenchips verwendet wird, ist dieser neben den tabellarisch erfassten Leistungen nicht berechenbar. Lediglich bei Berechnung der GOZ-Nr. 9090 oder Nr. 4110 ist die Darstellung der Materialkosten möglich, da nur bei diesen beiden Gebührenziffern in den Abrechnungsbestimmungen die Erlaubnis erteilt ist. Weder die GOZ-Nr. 9120 noch die GOZ-Nr. 9100 enthalten einen entsprechenden Hinweis.

Dritte Phase: Die Freilegung

Für diese Phase sind folgende Leistungen vorgesehen:

 

Zähne
Geb. Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis
Gesamtpreis

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

14,24

0080

2

Oberflächenanästhesie

2,3

3,88

25

0090

3

Infiltrationsanästhesie

2,3

7,76

23,28

§ 4/3 GOZ

2

Anästhetikum

0,75

1,50

25

9040

1

Freilegen Implantat

2,3

80,98

§ 4/3 GOZ

1

Sulcus/Gingivaformer Ø

45,00

§ 4/3 GOZ

1

Atraumatische Naht

8,90

25

3290

1

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

7,11

16

3300

1

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

8,41

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

16

Ä5000

1

Röntgenaufnahme

1,8

5,24

1010

1

Kontrolle Mundhygiene

2,3

12,94

Gesamtbetrag

240,12

 

Im Anschluss an die Freilegung beginnt in der Regel die rekonstruktive Phase mit der prothetischen Versorgung.

Die Kosten in den einzelnen Behandlungsphasen

Im Bereich von Diagnostik, Implantation und Freilegung (erste bis dritte Phase) entstehen für die abgebildeten Beispiele folgende Kostenstrukturen:

 

Honorar
Material
Labor
Gesamtpreis

1. Phase

357,96

6,75

180,00

544,71

2. Phase

1.028,70

448,22

0,00

1.476,92

3. Phase

184,72

55,40

0,00

240,12

Gesamt

1.571,38

510,37

180,00

2.261,75

 

Eine Implantation mit externem Sinuslift kostet hier rund 2.300 Euro.

 

Inwieweit verändert sich der Gesamtbetrag, wenn zusätzlich ein Kieferkammaufbau in regio 16 erforderlich wird?

Vierte Phase: Der Aufbau des Alveolarfortsatzes in der gleichen Kieferhälfte

In der Nr. 9120 ist bereits das Auffüllen des durch die Anhebung der Kieferhöhlenschleimhaut entstandenen Hohlraums mit Eigenknochen und/oder Knochenersatzmaterial sowie die Abdeckung mit einer Membran enthalten. Muss jedoch aufgrund von Knochendefiziten am Kieferkamm ein Aufbau in derselben Kieferhälfte neben dem externen Sinuslift erfolgen (andere Defektregion), so darf lediglich ein Drittel der Gebühr nach der GOZ-Nr. 9100 berechnet werden. Die entsprechende Abrechnungsbestimmung lautet (auszugsweise): „3. Wird die Leistung nach der Nr. 9100 in derselben Kieferhälfteneben der Leistung nach der Nr. 9120 erbracht, ist ein Drittel der Gebühr der Nr. 9100 berechnungsfähig.“

 

Somit fallen in dieser Phase die folgenden Leistungen und Honorarbeträge an:

 

Leistung / Material
Gebührenziffer
Euro

Aufbau Alveolarfortsatz

9100, davon 1/3 (3,3-facher Gebührensatz)

166,67

BioOss

92,82

Membran BioGide

123,76

383,25

 

Der Gesamtbetrag in allen vier Phasen

Insgesamt beläuft sich das Honorar in allen vier Behandlungsphasen auf den folgenden Betrag:

 

Honorar
Material
Labor
Gesamtpreis Euro

Phase 1-3

1.571,38

510,37

180,00

2.261,75

Phase 4

166,67

216,58

0,00

383,25

Gesamt

1.738,05

726,95

180,00

2.645,00

 

Fazit

Eine Implantation mit externem Sinuslift und Kieferkammaufbau kostet rund 2.650 Euro, wobei das zahnärztliche Honorar etwa 1.750 Euro beträgt. Der Endpreis verändert sich erheblich, wenn entsprechend der dargestellten Leistungen andere Steigerungsfaktoren und Implantate anderer Preiskategorien gewählt werden und/oder Maßnahmen im Weichgewebe erforderlich sind. Anhand der Aufstellung in diesem Beitrag lassen sich zügig Ihre praxis- bzw. klinikinternen Vorgaben einpflegen, sodass der Chirurg neben den Gesamtkosten auch einen schnellen Überblick über seine Honorarsituation zur vorgesehenen Behandlungszeit erhält.