Abrechnung

Kostenvoranschlag für Stegvariante: Welche Gebührenziffern sind ansatzfähig?

| Kostenvoranschläge werden gelegentlich direkt vom Zahnarzt beim Fremdlabor angefordert. Alle laborrelevanten Fragen können sofort zwischen Zahnarzt und Zahntechniker besprochen werden. Leider erfährt die Verwaltungsmitarbeiterin selten diese Details. Wie sind die einzelnen Posten von Kostenvoranschlag oder Fremdlaborrechnung in die zahnärztliche Abrechnung zu übersetzen? Muss der Therapieplan geändert werden, wenn die Rechnung erstellt wird? PI stellt einen konkreten Praxisfall vor, erläutert die prothetische Berechnung der geplanten Therapie und zeigt die Unzulänglichkeiten auf. |

Der Behandlungsfall

Bei einem Privatpatienten sind im zahnlosen Unterkiefer vier Implantate inseriert, die nach der Einheilungsphase mit einer CAD/CAM-gefrästen Stegvariante auf Implantatniveau und einem Zahnersatz versorgt wurden.

Die Laborrechnung

Nach Eingliederung der Stegversorgung und Prothese wird die Fremdlaborrechnung geprüft und die zahnärztliche Abrechnung vollzogen. Die Laborrechnung enthält folgende Angaben:

  • Art der Arbeit: 44, 42, 32, 34 Implantat, gefräster Steg, Prothese
Anzahl
Leistungstext
Einzelpreis
Material
Gesamtpreis

2

Modell

6,75 Euro

13,50 Euro

1

Individueller Löffel, offen

33,85 Euro

33,85 Euro

4

Laborimplantat in Abformung reponieren

10,20 Euro

40,80 Euro

4

Zahnfleischmaske, je Implantat

10,65 Euro

42,60 Euro

1

Implantatmodell

27,50 Euro

27,50 Euro

4

Sekundärteil aufschrauben

5,85 Euro

23,40 Euro

1

Modell nach Überabdruck

10,75 Euro

10,75 Euro

4

Computergestütztes Design Steg

45,00 Euro

180,00 Euro

1

Modelle einartikulieren

10,70 Euro

10,70 Euro

1

Basis Biss auf Implantat

28,30 Euro

28,30 Euro

1

Bisswall

10,45 Euro

10,45 Euro

1

Aufstellung auf Implantat

28,30 Euro

28,30 Euro

2

Einarbeiten Bissregistrierhilfe

10,75 Euro

21,50 Euro

3

Einarbeiten Sekundärteil Novaloc

99,15 Euro

297,45 Euro

3

Konditionierung, je Sattel

13,45 Euro

40,35 Euro

1

Aufstellung individuell, Grundeinheit

29,95 Euro

29,95 Euro

14

Aufstellung Wachs, je Zahn

6,30 Euro

88,20 Euro

14

Übertragung Wachsaufstellung, je Zahn

4,00 Euro

56,00 Euro

Anzahl
Leistungstext
Einzelpreis
Material
Gesamtpreis

1

Fertigstellung individuell, Grundeinheit

59,00 Euro

59,00 Euro

14

Fertigstellung individuell, je Zahn

4,75 Euro

66,50 Euro

4

Zahn zahnfarben hinterlegt

11,60 Euro

46,40 Euro

2

Lösungshilfe Prothese in Kunststoff

10,10 Euro

20,20 Euro

8

Versand, je Versandgang

8,50 Euro

68,00 Euro

6

Candulor Physio Front

16,50 Euro

99,00 Euro

8

Candulor Bonartic Molar

13,65 Euro

109,20 Euro

4

Manipulierimplantat

36,45 Euro

145,80 Euro

2

Bissregistrierhilfe

7,10 Euro

14,20 Euro

1

Teleskop-Implantat-Steg primär + sekundär gefräst

2.300,00 Euro

3

Novaloc Proccessing package Peek

36,05 Euro

108,15 Euro

3

Novaloc Abutment for Bars

63,10 Euro

189,30 Euro

4

Okklusalschraube

33,00 Euro

132,00 Euro

Leistung

1.175,70 Euro

Fertigteile

3.165,65 Euro

Summe

4.341,35 Euro

7 % MwSt.

303,90 Euro

Gesamt Euro

4.645,25 Euro

Die zahnärztliche Rechnung

Nachdem die Laborrechnung kontrolliert ist, stellt sich beim Erstellen der Patientenrechnung die Frage, was die Position „Teleskop-Implantat-Steg primär + sekundär gefräst“ eigentlich bedeutet. Wie viele Stegsegmente wurden gefertigt und wie viele Verbindungselemente befinden sich im Zahnersatz?

Leider ist der Laborrechnung eine differenzierte Aussage zu den Fragen nicht zu entnehmen. Das Problem liegt jedoch nicht beim Labor, sondern beim beauftragten Fräszentrum. Diese führen die Fräsarbeiten aus und haben für die Rechnungslegung eigene Bezeichnungen. Die zahnärztliche Abrechnung ist dort nicht bekannt.

Das Labor kann bei der Beschreibung der Arbeit vermerken, ob es drei oder fünf Stegsegmente sind. Diese werden je Stegsegment nach Nr. 5070 berechnet. Weiterhin ist die Angabe der Anzahl von Verbindungselementen für jede Verwaltungsmitarbeiterin bei Stegarbeiten wichtig: Je Verbindungselement kann die Nr. 5080 in Ansatz gebracht werden. Bei diesen Positionen bestehen immer wieder Unsicherheiten bei der Abrechnung, weil es verschiedene Stegvarianten gibt. Selten hat die Verwaltungsmitarbeiterin die Möglichkeit, die Suprakonstruktion vor der Eingliederung live oder auf einem Bild zu sehen.

Die Rechnung enthält zudem teils englische Begriffe wie „Novaloc Proccessing package Peek“. Diese Bezeichnung kann in der Praxis meist nicht umgesetzt werden. Das Fremdlabor hat von der Materialverpackung die englische Bezeichnung übernommen. Hierbei handelt es sich um die Matrizen zum Novaloc Abutment, der sich gleichfalls auf der Rechnung unter „Novaloc Abutment for Bars“ befindet. Die Abutments werden vom Labor auf dem Steg befestigt, was für die Praxis kein zahnärztliches Honorar auslöst. Dazu ein Rechnungsauszug einer anderen Stegvariante:

  • Rechnung für eine andere Stegversorgung (Auszug)
Anzahl
Leistungstext
Einzelpreis
Gesamtpreis

1

Individueller Steg, Grundeinheit

93,25 Euro

93,25 Euro

10

Individueller Steg, Längeneinheit

31,49 Euro

314,90 Euro

10

Stegfräsung

31,49 Euro

314,90 Euro

6

Individuelles Steggeschiebe

80,57 Euro

483,42 Euro

Auf dieser Laborrechnung ist ein individuell gefräster Steg abgebildet. Das Labor hat nach der zahntechnischen Berechnung die Möglichkeit, das ganze Steggebilde als einen Steg auf der Rechnung zu erfassen. Leider ergeben sich dabei Probleme mit der zahnärztlichen Abrechnung, die je Steg zwischen den Implantaten und für jeden Extensionssteg (Stummelsteg) erhoben wird.

Das Labor hat bei dieser Stegvariante fünf Stege gefertigt. Ein Ausweis von „5 x Individueller Steg, Grundeinheit“ zum Einzelpreis von 18,65 Euro wäre für die Honorarumsetzung in der Praxis deutlich besser. Sprechen Sie Ihr Fremdlabor darauf an und bitten Sie bei Stegarbeiten entweder um eine präzise Beschreibung der Versorgung oder um Ausweis der einzelnen Stegsegmente und Verbindungselemente.

Die Längeneinheit Steg führt nicht zu einer GOZ-Ziffer. Hier kommt die Aufstellung je Zahn über dem Steg zum Ausdruck. Auch die Stegfräsung ist nicht als GOZ-Honorar umsetzbar, dafür jedoch die individuellen Steggeschiebe. Bei dieser Arbeit sind sechs Verbindungselemente ausgewiesen, was in der zahnärztlichen Abrechnung dem sechsmaligen Ansatz der Nr. 5080 entspricht.

Die GOZ-Leistungen für den CAD/CAM-Steg

Welche Leistungen können ‒ datumsgerecht ‒ in der Zahnarztpraxis erhoben werden? Der Therapieplan nach Nr. 0030 wurde sofort am Ausstellungsdatum in der Leistungserfassung erfasst, damit das Honorar nicht verloren geht, falls der Patient die Therapie nicht ausführen lässt.

Die Nr. 9050 ist nur dreimal je Implantat im Behandlungsfall berechenbar. Das führt in diesem Fall bei Eingliederung nicht zum Verlust, weil der Steg auf Implantatniveau gefertigt wurde. Die Abutments sind nicht konfektioniert, sondern wurden mit den Stegkappen und Stegen aus einem Material in einem Stück gefräst. Somit kann bei Eingliederung keine Nr. 9050 berechnet werden, weil die Abutments nicht als selbstständige Leistung zuerst im Implantat befestigt werden, bevor der Steg mit den Implantaten fachgerecht verschraubt wird. Die Stegsegmente und Stegkappen werden mit den integrierten Abutments gereinigt und auf den Implantaten in einem Arbeitsgang befestigt.

Gefräste Stege weisen oftmals ungewöhnliche Verbindungselemente auf. Der Locator mit Matrize ist seit vielen Jahren bekannt. Ein optimiertes Folgeprodukt ist die Novaloc-Variante. Diese wird in der Regel direkt im Implantat verankert, kann jedoch auch auf dem CAD/CAM-Steg eingearbeitet werden, was bei dieser Stegvariante der Fall ist. Die zugehörigen Matrizen werden vom Labor im Zahnersatz eingearbeitet. Der Laborrechnung nach wurden drei Matrizen eingearbeitet, was zu einem Honorar von 3 x GOZ-Nr. 5080 führte. Weitere Verbindungselemente sind nicht abgebildet.

Die Rechnung des Zahnarztes für den Patienten enthält folgende Daten:

  • Rechnung für den Patienten
Datum
Region
Nr.
Kurztext
Faktor
Anzahl
Betrag

04.09.17

UK

5190

Funktionelle Abformung UK

2,3

1

69,95 Euro

34, 32,

42, 44

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile

2,3

4

161,96 Euro

11.09.17

34, 32,

42, 44

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile

2,3

4

161,96 Euro

04.10.17

34, 32,

42, 44

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile

2,3

4

161,96 Euro

18.10.17

Ä5004

OPG

1,8

1

41,97 Euro

34, 32,

42, 44

5030

Implantat als Brücken- oder Prothesenanker

3,5

4

1.167,68 Euro

48-45, 43, 41-31, 33, 35-38

5070

Stegspanne

2,3

5

258,75 Euro

UK

5230

Totale Prothese im Unterkiefer

2,3

1

284,59 Euro

43, 41-31, 33

5080

Verbindungselement

2,3

3

89,25 Euro

OK

4040

Beseitigen grober Vorkontakte

2,3

1

5,82 Euro

Zwischensumme Honorar

2.403,89 Euro

04.09.17

Impregum

17,50 Euro

Alginat

1

3,50 Euro

Gingivaformer

4

99,96 Euro

Abdruckpfosten

4

185,64 Euro

Bissmaterial

2

14,60 Euro

Kosten für Auslagen nach § 4 GOZ und § 10 GOÄ

321,20 Euro

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg

0,00 Euro

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung

4.645,25 Euro

Rechnungsbetrag

7.370,34 Euro

In der obigen Rechnung wurde bei der GOZ-Nr. 5030 der Faktor auf 3,5 erhöht. Die Begründung dafür lautet: „Maximale Schwierigkeit und extrem hoher Zeitaufwand im Vergleich mit dem praxisindividuellen, aber auch zahnmedizinisch allgemeinen Durchschnittsfall wegen personenbezogenen reduzierten Adaptions- und Kompensationsvermögens bei schwieriger und daher zeitintensiver prothetischer Zwischenprobe an zwei Terminen.“