Kostenvoranschlag für Stegvariante: Welche Gebührenziffern sind ansatzfähig?
| Kostenvoranschläge werden gelegentlich direkt vom Zahnarzt beim Fremdlabor angefordert. Alle laborrelevanten Fragen können sofort zwischen Zahnarzt und Zahntechniker besprochen werden. Leider erfährt die Verwaltungsmitarbeiterin selten diese Details. Wie sind die einzelnen Posten von Kostenvoranschlag oder Fremdlaborrechnung in die zahnärztliche Abrechnung zu übersetzen? Muss der Therapieplan geändert werden, wenn die Rechnung erstellt wird? PI stellt einen konkreten Praxisfall vor, erläutert die prothetische Berechnung der geplanten Therapie und zeigt die Unzulänglichkeiten auf. |
Der Behandlungsfall
Bei einem Privatpatienten sind im zahnlosen Unterkiefer vier Implantate inseriert, die nach der Einheilungsphase mit einer CAD/CAM-gefrästen Stegvariante auf Implantatniveau und einem Zahnersatz versorgt wurden.
Die Laborrechnung
Nach Eingliederung der Stegversorgung und Prothese wird die Fremdlaborrechnung geprüft und die zahnärztliche Abrechnung vollzogen. Die Laborrechnung enthält folgende Angaben:
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Anzahl |
Leistungstext |
Einzelpreis |
Material |
Gesamtpreis |
2 |
Modell |
6,75 Euro |
13,50 Euro |
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1 |
Individueller Löffel, offen |
33,85 Euro |
33,85 Euro |
|
4 |
Laborimplantat in Abformung reponieren |
10,20 Euro |
40,80 Euro |
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4 |
Zahnfleischmaske, je Implantat |
10,65 Euro |
42,60 Euro |
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1 |
Implantatmodell |
27,50 Euro |
27,50 Euro |
|
4 |
Sekundärteil aufschrauben |
5,85 Euro |
23,40 Euro |
|
1 |
Modell nach Überabdruck |
10,75 Euro |
10,75 Euro |
|
4 |
Computergestütztes Design Steg |
45,00 Euro |
180,00 Euro |
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1 |
Modelle einartikulieren |
10,70 Euro |
10,70 Euro |
|
1 |
Basis Biss auf Implantat |
28,30 Euro |
28,30 Euro |
|
1 |
Bisswall |
10,45 Euro |
10,45 Euro |
|
1 |
Aufstellung auf Implantat |
28,30 Euro |
28,30 Euro |
|
2 |
Einarbeiten Bissregistrierhilfe |
10,75 Euro |
21,50 Euro |
|
3 |
Einarbeiten Sekundärteil Novaloc |
99,15 Euro |
297,45 Euro |
|
3 |
Konditionierung, je Sattel |
13,45 Euro |
40,35 Euro |
|
1 |
Aufstellung individuell, Grundeinheit |
29,95 Euro |
29,95 Euro |
|
14 |
Aufstellung Wachs, je Zahn |
6,30 Euro |
88,20 Euro |
|
14 |
Übertragung Wachsaufstellung, je Zahn |
4,00 Euro |
56,00 Euro |
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Anzahl |
Leistungstext |
Einzelpreis |
Material |
Gesamtpreis |
1 |
Fertigstellung individuell, Grundeinheit |
59,00 Euro |
59,00 Euro |
|
14 |
Fertigstellung individuell, je Zahn |
4,75 Euro |
66,50 Euro |
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4 |
Zahn zahnfarben hinterlegt |
11,60 Euro |
46,40 Euro |
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2 |
Lösungshilfe Prothese in Kunststoff |
10,10 Euro |
20,20 Euro |
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8 |
Versand, je Versandgang |
8,50 Euro |
68,00 Euro |
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6 |
Candulor Physio Front |
16,50 Euro |
99,00 Euro |
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8 |
Candulor Bonartic Molar |
13,65 Euro |
109,20 Euro |
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4 |
Manipulierimplantat |
36,45 Euro |
145,80 Euro |
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2 |
Bissregistrierhilfe |
7,10 Euro |
14,20 Euro |
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1 |
Teleskop-Implantat-Steg primär + sekundär gefräst |
2.300,00 Euro |
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3 |
Novaloc Proccessing package Peek |
36,05 Euro |
108,15 Euro |
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3 |
Novaloc Abutment for Bars |
63,10 Euro |
189,30 Euro |
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4 |
Okklusalschraube |
33,00 Euro |
132,00 Euro |
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Leistung |
1.175,70 Euro |
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Fertigteile |
3.165,65 Euro |
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Summe |
4.341,35 Euro |
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7 % MwSt. |
303,90 Euro |
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Gesamt Euro |
4.645,25 Euro |
Die zahnärztliche Rechnung
Nachdem die Laborrechnung kontrolliert ist, stellt sich beim Erstellen der Patientenrechnung die Frage, was die Position „Teleskop-Implantat-Steg primär + sekundär gefräst“ eigentlich bedeutet. Wie viele Stegsegmente wurden gefertigt und wie viele Verbindungselemente befinden sich im Zahnersatz?
Leider ist der Laborrechnung eine differenzierte Aussage zu den Fragen nicht zu entnehmen. Das Problem liegt jedoch nicht beim Labor, sondern beim beauftragten Fräszentrum. Diese führen die Fräsarbeiten aus und haben für die Rechnungslegung eigene Bezeichnungen. Die zahnärztliche Abrechnung ist dort nicht bekannt.
Das Labor kann bei der Beschreibung der Arbeit vermerken, ob es drei oder fünf Stegsegmente sind. Diese werden je Stegsegment nach Nr. 5070 berechnet. Weiterhin ist die Angabe der Anzahl von Verbindungselementen für jede Verwaltungsmitarbeiterin bei Stegarbeiten wichtig: Je Verbindungselement kann die Nr. 5080 in Ansatz gebracht werden. Bei diesen Positionen bestehen immer wieder Unsicherheiten bei der Abrechnung, weil es verschiedene Stegvarianten gibt. Selten hat die Verwaltungsmitarbeiterin die Möglichkeit, die Suprakonstruktion vor der Eingliederung live oder auf einem Bild zu sehen.
Die Rechnung enthält zudem teils englische Begriffe wie „Novaloc Proccessing package Peek“. Diese Bezeichnung kann in der Praxis meist nicht umgesetzt werden. Das Fremdlabor hat von der Materialverpackung die englische Bezeichnung übernommen. Hierbei handelt es sich um die Matrizen zum Novaloc Abutment, der sich gleichfalls auf der Rechnung unter „Novaloc Abutment for Bars“ befindet. Die Abutments werden vom Labor auf dem Steg befestigt, was für die Praxis kein zahnärztliches Honorar auslöst. Dazu ein Rechnungsauszug einer anderen Stegvariante:
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Anzahl |
Leistungstext |
Einzelpreis |
Gesamtpreis |
1 |
Individueller Steg, Grundeinheit |
93,25 Euro |
93,25 Euro |
10 |
Individueller Steg, Längeneinheit |
31,49 Euro |
314,90 Euro |
10 |
Stegfräsung |
31,49 Euro |
314,90 Euro |
6 |
Individuelles Steggeschiebe |
80,57 Euro |
483,42 Euro |
Auf dieser Laborrechnung ist ein individuell gefräster Steg abgebildet. Das Labor hat nach der zahntechnischen Berechnung die Möglichkeit, das ganze Steggebilde als einen Steg auf der Rechnung zu erfassen. Leider ergeben sich dabei Probleme mit der zahnärztlichen Abrechnung, die je Steg zwischen den Implantaten und für jeden Extensionssteg (Stummelsteg) erhoben wird.
Das Labor hat bei dieser Stegvariante fünf Stege gefertigt. Ein Ausweis von „5 x Individueller Steg, Grundeinheit“ zum Einzelpreis von 18,65 Euro wäre für die Honorarumsetzung in der Praxis deutlich besser. Sprechen Sie Ihr Fremdlabor darauf an und bitten Sie bei Stegarbeiten entweder um eine präzise Beschreibung der Versorgung oder um Ausweis der einzelnen Stegsegmente und Verbindungselemente.
Die Längeneinheit Steg führt nicht zu einer GOZ-Ziffer. Hier kommt die Aufstellung je Zahn über dem Steg zum Ausdruck. Auch die Stegfräsung ist nicht als GOZ-Honorar umsetzbar, dafür jedoch die individuellen Steggeschiebe. Bei dieser Arbeit sind sechs Verbindungselemente ausgewiesen, was in der zahnärztlichen Abrechnung dem sechsmaligen Ansatz der Nr. 5080 entspricht.
Die GOZ-Leistungen für den CAD/CAM-Steg
Welche Leistungen können ‒ datumsgerecht ‒ in der Zahnarztpraxis erhoben werden? Der Therapieplan nach Nr. 0030 wurde sofort am Ausstellungsdatum in der Leistungserfassung erfasst, damit das Honorar nicht verloren geht, falls der Patient die Therapie nicht ausführen lässt.
Die Nr. 9050 ist nur dreimal je Implantat im Behandlungsfall berechenbar. Das führt in diesem Fall bei Eingliederung nicht zum Verlust, weil der Steg auf Implantatniveau gefertigt wurde. Die Abutments sind nicht konfektioniert, sondern wurden mit den Stegkappen und Stegen aus einem Material in einem Stück gefräst. Somit kann bei Eingliederung keine Nr. 9050 berechnet werden, weil die Abutments nicht als selbstständige Leistung zuerst im Implantat befestigt werden, bevor der Steg mit den Implantaten fachgerecht verschraubt wird. Die Stegsegmente und Stegkappen werden mit den integrierten Abutments gereinigt und auf den Implantaten in einem Arbeitsgang befestigt.
Gefräste Stege weisen oftmals ungewöhnliche Verbindungselemente auf. Der Locator mit Matrize ist seit vielen Jahren bekannt. Ein optimiertes Folgeprodukt ist die Novaloc-Variante. Diese wird in der Regel direkt im Implantat verankert, kann jedoch auch auf dem CAD/CAM-Steg eingearbeitet werden, was bei dieser Stegvariante der Fall ist. Die zugehörigen Matrizen werden vom Labor im Zahnersatz eingearbeitet. Der Laborrechnung nach wurden drei Matrizen eingearbeitet, was zu einem Honorar von 3 x GOZ-Nr. 5080 führte. Weitere Verbindungselemente sind nicht abgebildet.
Die Rechnung des Zahnarztes für den Patienten enthält folgende Daten:
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Datum |
Region |
Nr. |
Kurztext |
Faktor |
Anzahl |
Betrag |
04.09.17 |
UK |
5190 |
Funktionelle Abformung UK |
2,3 |
1 |
69,95 Euro |
34, 32, 42, 44 |
9050 |
Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile |
2,3 |
4 |
161,96 Euro |
|
11.09.17 |
34, 32, 42, 44 |
9050 |
Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile |
2,3 |
4 |
161,96 Euro |
04.10.17 |
34, 32, 42, 44 |
9050 |
Wiedereinsetzen sowie Auswechseln Sekundärteile |
2,3 |
4 |
161,96 Euro |
18.10.17 |
Ä5004 |
OPG |
1,8 |
1 |
41,97 Euro |
|
34, 32, 42, 44 |
5030 |
Implantat als Brücken- oder Prothesenanker |
3,5 |
4 |
1.167,68 Euro |
|
48-45, 43, 41-31, 33, 35-38 |
5070 |
Stegspanne |
2,3 |
5 |
258,75 Euro |
|
UK |
5230 |
Totale Prothese im Unterkiefer |
2,3 |
1 |
284,59 Euro |
|
43, 41-31, 33 |
5080 |
Verbindungselement |
2,3 |
3 |
89,25 Euro |
|
OK |
4040 |
Beseitigen grober Vorkontakte |
2,3 |
1 |
5,82 Euro |
|
Zwischensumme Honorar |
2.403,89 Euro |
|||||
04.09.17 |
Impregum |
17,50 Euro |
||||
Alginat |
1 |
3,50 Euro |
||||
Gingivaformer |
4 |
99,96 Euro |
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Abdruckpfosten |
4 |
185,64 Euro |
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Bissmaterial |
2 |
14,60 Euro |
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Kosten für Auslagen nach § 4 GOZ und § 10 GOÄ |
321,20 Euro |
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Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg |
0,00 Euro |
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Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung |
4.645,25 Euro |
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Rechnungsbetrag |
7.370,34 Euro |
In der obigen Rechnung wurde bei der GOZ-Nr. 5030 der Faktor auf 3,5 erhöht. Die Begründung dafür lautet: „Maximale Schwierigkeit und extrem hoher Zeitaufwand im Vergleich mit dem praxisindividuellen, aber auch zahnmedizinisch allgemeinen Durchschnittsfall wegen personenbezogenen reduzierten Adaptions- und Kompensationsvermögens bei schwieriger und daher zeitintensiver prothetischer Zwischenprobe an zwei Terminen.“