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29.01.2014·Abrechnung Umgestaltung einer Prothese mit dem Locator®- Verankerungssystem: Was ist zu beachten?

·Abrechnung

Umgestaltung einer Prothese mit dem Locator®- Verankerungssystem: Was ist zu beachten?

| Drei Varianten für die Einarbeitung von zwei Locator®-Aufbauten in einen vorhandenen Zahnersatz werden in diesem Beitrag vorgestellt. Die Implantate sind bereits osseointegriert und können prothetisch versorgt werden. |

Das Locator®-Verankerungssystem

Wenn der Zahnersatz noch funktionstüchtig ist, kann dieser in den meisten Fällen umgearbeitet werden. Das Einarbeiten von passgenauen Verbindungselementen (Attachments, Matrizen) passend zum gewählten Implantatsystem kann zum Beispiel mithilfe des Locator®-Verankerungssystems erfolgen, das im Sortiment einiger Implantathersteller angeboten wird. Das Locator®-Verankerungssystem ist für den Einsatz in der implantatretinierten schleimhautgetragenen Prothetik für resilient getragene Vollprothesen im Unter- und Oberkiefer sowie in Kombination mit Restzahnbestand und Teilprothesen bestimmt. Da die Gingiva eine unterschiedliche Dicke aufweist, ist der Locator® – je nach Hersteller – in verschiedenen Höhen und gegebenenfalls auch für verschiedene Implantatdurchmesser verfügbar.

 

Um den richtigen Locator®-Aufbau auszuwählen, müssen der Implantatdurchmesser und die Gingivahöhe bekannt sein. Diese können sowohl vom Zahnarzt als auch vom Zahntechniker ermittelt werden. Die exakte Höhe des Aufbaus ist gewählt, wenn der Funktionsbereich 1,5 mm aus dem umliegenden Gewebe herausragt. Das Einsetzen der umgearbeiteten Prothese wird für den Patienten einfacher, wenn die Locator®-Aufbauten auf gleicher horizontaler Höhe liegen.

 

Für die Ermittlung der richtigen Locator®-Retentionseinsätze – sie befinden sich im Retentionsgehäuse und weisen unterschiedliche Abzugskräfte auf – müssen Winkelmesspfosten zur Vermessung der Implantatachsen auf die eingeschraubten Locator®-Aufbauten aufgesteckt und die Winkel der einzelnen Implantatpfeiler mithilfe einer Locator®-Winkelmesslehre bestimmt werden. Die selbstausrichtende Konstruktion der Locatoren unterstützt den Patienten beim Einsetzen und Fixieren der Prothese. Bei allen genannten Arbeitsschritten sind grundsätzlich die Herstellerangaben zu beachten. Im Vorfeld der Behandlung sollte mit dem Dentallabor abgesprochen werden, wer welche Implantatmaterialien bestellt (Werkzeuge, Locator®-Aufbau, Laboranaloge, Abformpfosten und Laborset).

Die Festzuschuss-Richtlinie

Nach der Festzuschuss-Richtlinie Nr. 7 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dass bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten – wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente – keine Festzuschüsse ansetzbar sind. Das hat zur Folge, dass dem Kassenpatienten weder für das Implantat noch für den Implantataufbau (hier: Locator®) und das implantatbedingte Verbindungselement (hier: Locator®-Matrize) bei der Neuanfertigung, Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen ein Festzuschuss gewährt wird. Die zugehörigen Honorar- und Materialkosten sind vom Kassenpatienten selbst zu leisten.

Der Festzuschuss

Erhält ein Kassenpatient für die Umarbeitung der vorhandenen Prothese einen Festzuschuss? Dies ist vom Befund des Patienten abhängig. Aufgrund der Definition des Festzuschusses 7.7 bekommt nur derjenige Patient für die Umarbeitung je Kiefer den Zuschuss, wenn es sich um „die Umgestaltung einer Totalprothese zur Suprakonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je Prothesenkonstruktion“ handelt. Es müssen somit die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

 

Der Patient muss einen atrophierten zahnlosen Kiefer aufweisen. Besteht keine Atrophie oder ist noch mindestens ein Zahn im Kiefer vorhanden, so wird Festzuschuss 7.7 nicht gewährt. In diesen Fällen erfolgt die Umgestaltung außervertraglich. Dafür ist eine Vereinbarung nach den §§ 4 Abs. 5 BMV-Z und 7 Abs. 7 EKVZ sowie ein privater Therapieplan inklusive der Material- und Laborkosten erforderlich. Der Patient muss die Umgestaltung komplett selbst tragen. Es macht daher durchaus Sinn – je nach Alter und Zustand des Zahnersatzes -, die Kosten einer Neuversorgung zu ermitteln und mit dem Patienten zu besprechen.

 

Es folgen Beispiele zu Umgestaltungen bei einer vorhandenen Prothese. Diese kann sowohl mit dem Dentallabor als auch alleinig in der Praxis erfolgen.

Beispiel 1: Umarbeitung mittels Abformung

In der ersten Sitzung muss die jeweilige Gingivahöhe an den Implantaten ermittelt werden. Dafür werden die Verschlussschrauben entfernt und mit einem Hilfsmittel die jeweilige Gingivahöhe an den Implantaten bestimmt, damit die Locatoren in der richtigen Höhe bestellt werden können.

 

In der zweiten Sitzung werden die Locator®-Aufbauten nach Entfernung der Verschlussschrauben im Implantat fachgerecht befestigt und die Locator®- Abformkappen aufgesteckt. Die Prothese wird in den vorgesehenen Bereichen gezielt ausgeschliffen. Der vorgesehene Bereich in der Prothese für die Abformkappen muss derart ausgeschliffen sein, dass die Prothese im eingesetzten Zustand berührungsfrei darüber sitzt. Danach erfolgt die Abformung mit der ausgeschliffenen Prothese direkt über die Abformkappen. Als Material zur Abformung eignet sich zum Beispiel Polyether oder Silikon, um den Verbleib der Abformkappen im Abdruck zu gewährleisten.

 

Im Dentallabor werden die passenden Laboranaloge ermittelt, in der Abformung reponiert und das Implantatmodell gefertigt. Nach der Modellherstellung werden die weißen Ausblockringe über die Funktionsbereiche der Locator®-Analoge gezogen, um ein Einfließen des Kunststoffs in die Retentionsgehäuse zu verhindern. Das Retentionsgehäuse mit dem schwarzen Verarbeitungseinsatz wird auf jedes Laboranalog über den zuvor aufgesetzten Ausblockring aufgesteckt. Durch den schwarzen Verarbeitungseinsatz wird das Retentionsgehäuse fixiert und die Resilienz sichergestellt. Unterschnitte zwischen dem Retentionsgehäuse und dem umliegenden Gewebe, die durch den Ausblockring nicht erfasst werden, müssen ausgeblockt werden. Es darf bei der Fertigstellung kein Kunststoff in die Retentionsgehäuse gelangen. Anschließend werden die Retentionsgehäuse in die ausgeschliffene Prothese einpolymerisiert. Nach dem Ausarbeiten und Polieren der Prothese werden die schwarzen Verarbeitungseinsätze entfernt und durch die zuvor bestimmten Retentionseinsätze ersetzt. Die umgearbeitete Prothese kann dann in der Praxis beim Patienten eingegliedert und kontrolliert werden.

 

Atrophierter zahnloser OK/UK
Zahnloser OK/UK oder bei Restzahnbestand

Festzuschuss

1 x 7.7

Nein

BEMA-Nr.

100bi

Nein

GOZ-Nrn.

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080, 1 x 5260, Ä1, Ä5 etc.

BEB Praxis

2 x 0817, 2 x 8883, ggf. Porto-, Verpackungsund Materialkosten

2 x 0817, 2 x 8883, ggf. Porto-, Verpackungs- und Materialkosten

 

 

Alternativ ist bei einer kleinen Prothesenbasis eine Abformung auch mit den Retentionsgehäusen und mit schwarzem Verarbeitungseinsatz möglich. Es werden keine Abformkappen benötigt, die Retentionsgehäuse werden unmittelbar auf den Locatoren aufgesteckt und die Prothese in den vorgesehenen Bereichen ausgeschliffen. Der vorgesehene Bereich in der Prothese für die Retentionsgehäuse muss derart ausgeschliffen sein, dass die Prothese im eingesetzten Zustand berührungsfrei darüber sitzt. Danach erfolgt die Abformung mit der ausgeschliffenen Prothese direkt über die Retentionsgehäuse. Als Material zur Abformung eignet sich auch hier zum Beispiel Polyether oder Silikon. Erläuterungen zu den zahntechnischen Ziffern, die in der Praxis anfallen können, finden Sie am Ende dieses Beitrages.

Beispiel 2: Umarbeitung mittels Unterfütterungsabformung

Die Arbeitsschritte in der Praxis und im Labor sind ähnlich wie in Beispiel 1 dargestellt. Bei dieser Variante wird eine Unterfütterungsabformung in der Praxis vorgenommen und die Prothese mit Dentallabor sowohl umgearbeitet als auch unterfüttert.

 

Atrophierter zahnloser OK/UK
Zahnloser OK/UK oder bei Restzahnbestand

Festzuschuss

1 x 7.7

Nein

BEMA-Nrn.

100ei (OK) oder 100fi (UK)

Nein

GOZ-Nrn.

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080, 1 x 5290 (OK) oder 1 x 5300 (UK), Ä1, Ä5 etc.

BEB Praxis

2 x 0817, 2 x 8883, ggf. Porto-, Verpackungs- und Materialkosten

2 x 0817, 2 x 8883, ggf. Porto-, Verpackungs- und Materialkosten

 

Beispiel 3: Umarbeitung der Prothese chairside

Locator®-Aufbauten können auch direkt in der Praxis in eine bestehende Prothese eingearbeitet werden. Wie in Beispiel 1 muss in der ersten Sitzung die Gingivahöhe für die Bestellung der richtigen Locator®-Aufbauten ermittelt und das Locator®-Laborset ausgewählt werden. In der zweiten Sitzung werden die Locator®-Aufbauten nach Entfernung der Verschlussschrauben im Implantat fachgerecht befestigt und die weißen Ausblockringe über die Funktionsbereiche der Locator®-Aufbauten gezogen, um ein Einfließen des Kunststoffs in die Retentionsgehäuse zu verhindern. Das Retentionsgehäuse mit dem schwarzen Verarbeitungseinsatz wird auf jedes Implantat über den zuvor aufgesetzten Ausblockring aufgesteckt. Auch hier müssen Unterschnitte zwischen dem Retentionsgehäuse und dem umliegenden Gewebe, die durch den weißen Ring nicht erfasst werden, ausgeblockt sein, damit kein Kunststoff in die Retentionsgehäuse gelangt.

 

Die Prothese wird in den vorgesehenen Bereichen für die Retentionsgehäuse ausgeschliffen und oberhalb der Gehäuse perforiert (als Kunststoffabfluss und zur Kontrolle). Der vorgesehene Bereich in der Prothese für die Retentionsgehäuse muss derart ausgeschliffen sein, dass die Prothese im eingesetzten Zustand berührungsfrei darüber sitzt. Anschließend werden die Retentionsgehäuse in die ausgeschliffene Prothese einpolymerisiert. Nach dem Ausarbeiten und Polieren der Prothese werden die schwarzen Verarbeitungseinsätze durch die zuvor bestimmten Retentionselemente ersetzt. Nach der Eingliederung beim Patienten erfolgt noch eine Kontrolle.

 

Atrophierter zahnloser OK/UK
Zahnloser OK/UK oder bei Restzahnbestand

Festzuschuss

1 x 7.7

Nein

Bema-Nr.

100ai

Nein

GOZ-Nrn.

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080

2 x 9050, 2 x 5030, 2 x 5080, 1 x 5250, Ä1, Ä5 etc.

BEB Praxis

2 x 0817, 2 x 8883, 2 x 6533, 1 x 8011 oder 1 x 8013, 2 x 5307; Porto-, Verpackungs- und Materialkosten

2 x 0817, 2 x 8883, 2 x 6533, 1 x 8011 oder 1 x 8013, 2 x 5307; Porto-, Verpackungs- und Materialkosten

 

Zahntechnische Eigenleistungen werden dem Patienten nach § 9 der GOZ berechnet. Im Standardfall wird ein Material- und Laborbeleg erstellt, auf dem zum Beispiel folgende BEB-Ziffern enthalten sein können:

 

BEB-Nr.
Leistungstext
Interne Hinweise

0817

Abutmentauswahl, je Implantat

Gingivahöhe je Implantat mithilfe einer Messlehre oder Kunststoff-Plan-Aufbauten ermitteln

6533

Locator Matrize einarbeiten, je Implantat

Ziffer selbst definiert für: Einarbeiten Locator Retentionsgehäuse

5307

Metallfläche konditionieren, je Element

Modellguss konditionieren vor dem Einpolymerisieren der Matrize

8011

Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese, Kunststoffbasis

Grundeinheit für die Reparaturmaßnahme bei einer Prothese aus Kunststoff

8013

Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese, Metallbasis

Grundeinheit für die Reparaturmaßnahme bei einer Prothese mit Metallbasis

8883

Ausschleifen Prothese zur Aufnahme von Matrizen, je Implantat

Ziffer selbst definiert für: Ausschleifen Prothese