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28.03.2013·Abrechnung
 Welche Gründe gibt es für die Fertigung von DVT-Aufnahmen?


·Abrechnung


Welche Gründe gibt es für die Fertigung von DVT-Aufnahmen?


|FRAGE: „Wir arbeiten verstärkt im chirurgischen und implantologischen Bereich und fertigen dazu oft DVT-Aufnahmen an. Private Versicherungen stellen dies häufig in Frage bzw. verlangen den Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Wir begründen dies dann im jeweiligen speziellen Fall. Gibt es Ihrerseits Erfahrungen oder aussagekräftige Begründungen?“|


 

ANTWORT: Die Notwendigkeit von digitalen Volumentomografien wird von privaten Kranken- und Zusatzversicherungen nach wie vor in Frage gestellt und eine Kostenübernahme abgelehnt, obwohl die diagnostischen Möglichkeiten das Operationsrisiko für den Patienten durch verbesserte präoperative Diagnosestellung erheblich reduzieren und präzisere OP-Planungen aufweisen bzw. verdeutlichen, wenn ein Eingriff nicht durchführbar ist. 
 


 

Die Indikationen und Anwendungseinschränkungen für eine 3D-geplante Implantation sind in der S2-k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) festgehalten. Die Hauptindikationen zielen auf die Erweiterung des prospektiven Operationsgebiets und dessen Nachbarstrukturen. Insbesondere bei eingeschränktem Knochenvolumen oder dessen unklarer Darstellung in den konventionellen Aufnahmetechniken wird eine Einschätzung des Operationsgebiets ermöglicht. 
 


 

Hinweise zur S2-k-Leitlinie finden Sie in PI 08/2012, Seite 1 ff. Die S2-k-Leitlinie können Sie abrufen unter: www.dgzmk.de, Wissenschaftliche Leitlinien, Rubrik: „Leitlinien der DGZMK und ihrer Fachgesellschaften“, 8. Mai 2012, Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie.


Leitlinien sind von ärztlichen Fachgremien für typische medizinische Sachverhalte aufgestellte Regeln, die auf die qualitative Sicherung oder auf die Verbesserung des maßgeblichen Standards diagnostischen oder therapeutischen Vorgehens abzielen. Sie werden jeweils nach definierten Kriterien erstellt, können hinsichtlich ihrer methodischen Qualität (steigend) zwischen S1-, S2- und S3-Leitlinien unterteilt und sind systematisch entwickelt. Die S2-k-Leitlinien werden durch eine formale Konsensusfindung und durch eine systematische Evidenzrecherche erstellt. Sie dienen auch bei privaten Krankenversicherungen und vor Gericht als ein Kriterium bei Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit. Ein Verweis auf derartige Leitlinien im Schriftverkehr kann Fall- und therapiebezogen sinnvoll sein.


Zur Erstattungsproblematik gibt es Hinweise in PI 01/2011, Seite 11, und in PI 02/2011, Seite 11 ff. Ein aktuelles Musterschreiben für eine Patienteninformation und eine Auflistung möglicher Gründe für eine DVT-Aufnahme finden Sie unter pi.iww.de im Download-Bereich in der Rubrik Abrechnung. Diese Liste ist keinesfalls abschließend und muss – je nach Fachgebiet – ergänzt werden.