05.07.2011 |Aktuelle Rechtsprechung BSG: Nur die Entfernung harter, verkalkter Beläge von Implantaten ist zu erstatten
05.07.2011 |Aktuelle Rechtsprechung
BSG: Nur die Entfernung harter, verkalkter Beläge von Implantaten ist zu erstatten
Der Fall: Eine Ersatzkasse bewilligte einer bei ihr versicherten Patientin aufgrund größerer unfallbedingter Kieferverletzungen eine Versorgung mit Zahnimplantaten. Die Patientin beantragte später, dass die Kasse die Kosten einer professionellen Reinigung der Implantate übernehme. Dies lehnte sie jedoch ab. Begründung: Das Entfernen von Belägen auf Implantaten gehöre weder zu den implantologischen Leistungen noch sei das Entfernen weicher oder anderer als harter, verkalkter Zahnbeläge als sonstige Behandlungsmaßnahme dem vertragszahnärztlichen Leistungskatalog zuzuordnen.
Die Entscheidung: Die Ersatzkasse war in letzter Instanz teilweise erfolgreich, die vorinstanzlichen Urteile wurden geändert. Die Kasse sei nur verpflichtet, der Patientin die Entfernung harter, verkalkter Beläge von den Implantaten im Mund wie von den natürlichen Zähnen als Naturalleistung zu gewähren. Diese Leistung sei von der vertragszahnärztlichen Versorgung auch als vertragszahnärztlich abrechenbare Position umfasst (Bema-Nr. 107). Für einen weitergehenden Anspruch auf professionelle Implantatreinigung fehle es an einer Rechtsgrundlage. So unterfalle etwa das Entfernen weicher Beläge auch nicht als Folge einer ausnahmsweise gewährten Erstversorgung mit Implantaten oder als Nebenleistung dem Leistungskatalog.