Recht

Aligner: Kammer darf über berufsrechtliche Risiken informieren

Die Information über berufsrechtliche Risiken bei der Zusammenarbeit mit Aligner-Anbietern ist rechtlich zulässig, entschied jetzt das OLG Schleswig-Holstein. Der Aligner-Anbieter SunshineSmile (jetzt PlusDental) scheiterte mit seiner einstweiligen Verfügung gegen die Berichterstattung im „Zahnärzteblatt“ der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

Wie die Zahnärztekammer berichtet, bestätigte das OLG damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Kieler Landgerichts vom November 2019 (Az.: 5 O 325/19).

In der Ausgabe 10/2019 des „Zahnärzteblatts“ https://zahnaerzte-sh.de/app/uploads/2019/10/Zahnaerzteblatt_10_2019_WEB.pdf wurden die Geschäftsmodelle vorgestellt und verschiedene Anbieter genannt. Die Kammer wies auf mögliche berufsrechtliche Risiken für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Zusammenarbeit mit Aligner-Anbietern hin.

SunshineSmile sah in dem Artikel geschäftsschädigende Äußerungen und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung. Diese wurde vom Landgericht Kiel am 27. November 2019 zurückgewiesen: „Eine pauschale, unangemessene und nicht von sachlichen Gründen getragene Herabwürdigung der Antragstellerin findet nicht statt.“ Die Beschwerde der Firma dagegen wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen und somit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

OLG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 – 6 W 18/19