Arbeitserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt: Was Ukrainer*innen und Unternehmen jetzt wissen müssen
Täglich kommen mehr Ukraine-Flüchtlinge nach Deutschland. Schutzsuchende sollen vor allem unbürokratisch und schnell Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Auch viele Unternehmen interessieren sich dafür, Geflüchtete aus der Ukraine einzustellen. Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen zusammengestellt und beantworten diese in unserem Beitrag.
von Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht VDAA*
c/o HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, Köln, www.hms-bg.de
1. Wie kommen Ukrainer*innen an einen Aufenthaltstitel?
Die EU-Staaten haben sich bereits am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen und Ihnen einen schnellen Zugang zu Sozialhilfen und eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Dazu wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU aktiviert. Deutschland setzt diese durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) in deutsches Recht um. Ukrainische Flüchtlinge können daher schnell und ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten, der zunächst bis zu ein Jahr gilt und auf drei Jahre verlängert werden kann.
2. Was muss ich als Unternehmen beachten, wenn ich Ukrainer*innen einstellen möchte?
Mit dem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Jedoch wird vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt. Um Bürokratie zu vermeiden, erteilen viele Ausländerbehörden derzeit diese Erlaubnisse bereits ohne das ein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht. In der Aufenthaltserlaubnis ist dann ein Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthalten.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
3. Brauchen Ukrainer Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?
Vorsicht ist natürlich bei reglementierten Berufen geboten. Hier ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation vonnöten. In nicht reglementierten Berufen ist eine vorhandene Anerkennung trotzdem sehr sinnvoll, um eine Stelle zu finden, die der eigenen Qualifikation entspricht. Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie auf dem Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de
4. Wo erhalte ich ansonsten Unterstützung?
Zudem gibt es Websiten, die bei der Vermittlung von ukrainischen Geflüchteten genutzt werden können.
www.imagine-ukraine.org
www.jobaidukraine.com
www.uatalents.com
Auf Germany4Ukraine.de und in der gleichnamigen neuen App finden Sie u.a. auch die aktuellen Infos des Bundesministeroiums für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine.
Stand: 12. April 2022
*Der Autor ist Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte