Arzneimittelrezepte: Ab November Dosierung angeben!
Auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Ärzte und Zahnärzte ab 1. November die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben. Der Aufdruck erfolgt softwaregestützt. Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit wird eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.
Dass die Dosierung anzugeben ist, geht auf die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zurück. Ausgenommen sind danach Verordnungen, die unmittelbar an Ärzte abgegeben werden, zum Beispiel für den Sprechstundenbedarf. In diesem Fall ist die Dosierungsangabe nicht notwendig.
Dosierungsangabe bei Betäubungsmitteln
Bei der Verordnung von Betäubungsmitteln ist laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) weiterhin die Angabe einer Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe verpflichtend notwendig. Im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, erfolgt der Hinweis ≫gemäß schriftlicher Anweisung≪.
Software unterstützt Dosierungsangabe
Die AMVV sieht die Dosierungsangabe ab 1. November verbindlich vor. Der Anforderungskatalog für Verordnungssoftware ist bereits seit dem 1. Oktober um eine entsprechende Funktion ergänzt, damit die neue Vorgabe von der Software rechtzeitig und fehlerfrei unterstützt wird. Rückfragen seitens der Apotheken an die Arztpraxis sollen auf diesem Weg möglichst vermieden werden.
Angabe hinter der Verordnungszeile
Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt softwaregestützt der Aufdruck der Dosierung (zum Beispiel ≫0-0-1≪) hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Die Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel ≫Dj≪ ebenfalls am Ende der Verordnungszeile. Bei Betäubungsmitteln erfolgt in diesem Fall weiterhin die übliche Angabe ≫gemäß schriftlicher Anweisung≪ anstatt des Kürzels ≫Dj≪.