Recht

Behandlungsfehler bei mangelhafter Dokumentation des Beschwerdeverlaufs?

Dass in einer Behandlungsdokumentation der Beschwerdeverlauf nicht dokumentiert ist und sich daher nicht einschätzen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Indikation zu einer Operation bestand, führt auch dann nicht zu der Vermutung eines Behandlungsfehlers, wenn nähere Aufzeichnungen in medizinischer Sicht geboten gewesen wären. Ein Anscheinsbeweis kommt im Arzthaftungsrecht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Behandlungsfehler in Betracht.

Oberlandesgericht Dresden, 13.09.2022 – 4 U 583/22

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