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27.04.2018·Behandlungsplanung Unsicherheit beim Planen einer Suprakonstruktion

·Behandlungsplanung

Unsicherheit beim Planen einer Suprakonstruktion

| Eine Stegvariante im Oberkiefer soll bei einem GKV-Patienten „schnell“ geplant werden. Aber die Praxissoftware zeigt Ergebnisse, die den Vorstellungen der Verwaltungsassistentin nicht entsprechen. Sind die Eintragungen im Befundschema korrekt und vollständig? PI geht der Sache auf den Grund. |

Der Patientenfall

In einem atrophierten zahnlosen Oberkiefer sollen vier Implantate in einer oralchirurgischen Praxis inseriert und beim Hauszahnarzt prothetisch versorgt werden. Der Ausnahmefall Bruxismus besteht, eine Metallbasis wird gefertigt. Leistungen aus dem Bereich der Funktionsdiagnostik werden nicht geplant. Die Eintragungen im Befundschema und im Feld Bemerkungen lauten (fehlerbehaftet und unvollständig):

 

 

  • Befunde für Festzuschüsse (fehlerbehaftet)
Befund-Nr.
Zahn/Gebiet
Anzahl

7.5

OK

1

7.6

14, 12, 22, 24

4

 

  • Kostenplanung (fehlerbehaftet)
BEMA-Nrn.
Anzahl

97ai

1

98bi

1

 

 

  • Anlage zum Heil- und Kostenplan (korrekt)
Zahn/Gebiet
GOZ
Leistungsbeschreibung
Anz.
Betrag

0060

Situations- und Planungsmodelle

1

34,00 Euro

UK

4040

Beseitigung grober Vorkontakte

1

5,82 Euro

14, 12, 22, 24

5030

Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit Wurzelkappe, ggf. zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderen Verbindungselementen

4

767,00 Euro

12, 21, 23

5070

Brücken-, Prothesen- oder Stegspanne

3

155,00 Euro

13, 21, 23

5080

Verbindungselement

3

90,00 Euro

14, 12, 22, 24

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

12

486,00 Euro

 

Welche Unstimmigkeiten liegen vor?

Der Behandlungsplan enthält im Befund falsche Kürzel. Wenn Implantate zum ersten Mal prothetisch versorgt werden, wird in der Regel ein „f“ oder „fi“ eingetragen. Das fehlerhaft eingetragene „sw“ regio 14, 12, 22, 24 hat zur Folge, dass der Festzuschuss-Befund 1 x 7.5 (für die Erneuerung einer alten Suprakonstruktion) und 4 x 7.6 (für die Verbindungselemente) von der Software angezeigt wird, obwohl es sich um eine Erstversorgung handelt.

 

Der korrekte Eintrag lautet:

 

  • Befunde für Festzuschüsse
Befund-Nr.
Zahn/Gebiet
Anzahl

4.2

OK

1

4.5

OK

1

 

 

Die korrekten BEMA-Leistungen lauten:

 

  • Kostenplanung
BEMA-Nrn.
Anzahl

97ai

1

98bi

1

98ei

1

 

Laut Fallbeschreibung weist der Patient einen Ausnahmefall nach der ZE-Richtlinie Nr. 36b (atrophierter zahnloser Kiefer) und nach Nr. 30 auf. Bei totalen Prothesen ist in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung. Bruxismus zählt auch dazu. Die BEMA-Nr. 98ei und der Festzuschuss-Befund (1 x 4.5) werden gewährt.

Die Fakten bei Befundänderung

Was ändert sich bei den Eintragungen auf dem BEMA-HKP und der Anlage, wenn die gleiche Versorgung bei Bruxismus gefertigt wird, aber kein atrophierter Kiefer besteht? Die Eintragungen im Befundschema und im Feld Bemerkungen lauten in diesem Fall:

 

 

  • Befunde für Festzuschüsse (korrekt)
Befund-Nr.
Zahn/Gebiet
Anzahl

4.2

OK

1

4.5

OK

1

 

Da keine Atrophie besteht, ist der Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b nicht erfüllt, es liegt eine andersartige Versorgung vor. Folgende Honorarleistungen sind auf der Anlage zum BEMA-HKP planbar:

 

  • Die Kostenplanung
Zahn/Gebiet
GOZ
Leistungsbeschreibung
Anzahl
Betrag

0060

Situations- und Planungsmodelle

1

34,00 Euro

UK

4040

Beseitigung grober Vorkontakte

1

5,82 Euro

OK

5180

Funktionelle Abformung des Oberkiefers

1

58,00 Euro

14, 12, 22, 24

5030

Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe, ggf. zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderen Verbindungselementen

4

767,00 Euro

12, 21, 23

5070

Brücken-, Prothesen- oder Stegspanne

3

155,00 Euro

13, 21, 23

5080

Verbindungselement

3

90,00 Euro

14, 12, 22, 24

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

12

486,00 Euro

OK

5220

Totale oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis

1

240,00 Euro

 

Wenn keine Atrophie besteht, wird auch die Funktionsabformung und die Coverdenture-Prothese nach GOZ berechnet. Die Metallbasis ist bei Total- und Coverdenture-Prothesen im Oberkiefer in der Nr. 5220 enthalten.

 

  • Tabellarische Übersicht

a) ZE-Richtlinie 36b (atrophierter zahnloser Kiefer), Implantat-Prothese in Kunststoff

Festzuschuss

4.2/4.4

BEMA

98bi/98ci

BEMA

97ai/97bi

GOZ

5180/5190

GOZ

5220/5230

Festzuschuss 4.5

BEMA

98ei

RV*

x

x

x

  • b) ZE-Richtlinie 36b (atrophierter zahnloser Kiefer), Implantat-Prothese mit Metallbasis beim Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 30

RV*

x

x

x

x

x

  • c) ZE-Richtlinie 36b (atrophierter zahnloser Kiefer), Implantat-Prothese mit Metallbasis ohne Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 30

GV*

x

x

x

  • d) Keine ZE-Richtlinie 36b (nur zahnloser Kiefer), Implantat-Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis ohne Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 30

AV*

x

x

x

  • e) Keine ZE-Richtlinie 36b (nur zahnloser Kiefer), Implantat-Prothese mit Metallbasis bei Ausnahmefall ZE-Richtlinie 30

AV*

x

x

x

x

 

* Erläuterung zu den Abkürzungen: RV = Regelversorgung, GV = gleichartige Versorgung, AV = andersartige Versorgung