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Bundestag beschließt Hilfen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung

Der Bundestag hat im Rahmen der abschließenden Beratungen zu dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) strukturerhaltende Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung beschlossen. Diese sollen die Krisenreaktionsfähigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung während der anhaltenden Pandemie gewährleisten.

Zum einen erhalten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, gerade junge Praxen, die durch die Folgen der Pandemie existenziell bedroht sind, unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen finanziell zu unterstützen. Mit den Regelungen wird zum anderen die Zahlungsfähigkeit der KZVen durch eine rückzuzahlende Liquiditätshilfe auch im Jahr 2021 gesichert.

Darüber hinaus werden die Gesamtvertragspartner auf der Landesebene in die Lage versetzt, pandemiebedingte Verwerfungen auszugleichen. Mit diesen gesetzlichen Regelungen werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um auch in der aktuellen zweiten Welle der Pandemie die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung der gesamten Bevölkerung wohnortnah, flächendeckend und qualitätsgesichert unter Einhaltung höchster Infektionsschutzmaßnahmen auch zukünftig sicherstellen zu können.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen ist die KZBV bestrebt, in Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einen angemessenen “Pandemiezuschlag” für den extrem gestiegenen Aufwand bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten unter Pandemiebedingungen zu vereinbaren.“