Implantatgetragene Kronen/Brückenanker: Abrechnung nach Nrn. 220/500 oder 221/501?
31.05.2010 |Privatliquidation Implantatgetragene Kronen/Brückenanker: Abrechnung nach Nrn. 220/500 oder 221/501? Dies wird häufig gefragt. Zunächst ist festzustellen, dass nur in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nrn. 220/500 der Begriff „Implantat“ enthalten ist. Somit besteht eine gewisse...