Abrechnung

Aktuelle Fallbeispiele Die Abrechnung einer Suprakonstruktion auf vier LOCATOR®-Sekundärteilen im UK

31.05.2010 |Aktuelle Fallbeispiele

Die Abrechnung einer Suprakonstruktion auf vier LOCATOR®-Sekundärteilen im UK

Ein Kassenpatient hat im Unterkiefer (UK) erstmalig vier Straumann-Standard-Implantate erhalten. Der vorhandene UK-Zahnersatz ist erneuerungsbedürftig, die Freilegung ist bereits erfolgt und die Freigabe für die prothetische Versorgung liegt vor. Die Implantate befinden sich regio 44, 42, 32 und 34 und sollen mit RN LOCATOR®-Sekundärteilen (Kronen) und einer totalen Prothese mit Metallbasis versorgt werden. Der Patient erhält für den UK-Zahnersatz einmal den Festzuschuss 4.4. Es besteht ein atrophierter zahnloser Kiefer (Ausnahmefall nach Zahnersatz-Richtlinie 36b), so dass die Versorgung aufgrund der Metallbasis einer gleichartigen Versorgung entspricht. 

 

Bema-Heil- und Kostenplan (Bema-HKP)

TP 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TP 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18 

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48 

47 

46 

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44 

43 

42 

41 

31 

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34 

35 

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37 

38 

 

ew 

ew 

ew 

fi 

ew 

fi 

ew 

ew 

fi 

ew 

fi 

ew 

ew 

ew 

 

 

TP 

 

SEo 

SEo 

SEo 

SEo 

 

TP 

 

Sitzung 

Zahn 

Leistung 

Anzahl 

Material  

Bema-/GOZ-Nr. 

1. 

UK 

Abformung zur Herstellung
Funktionslöffel 

517 ggf. 

2. 

44,42,32,34 

 

 

 

 

44,42,32,34 

Implantate öffnen 

Abformkappen befestigen
Funktionsabformung 

Implantate verschließen 

Im Verlauf der Sitzung: 

Auswechseln Sekundärteil  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98ci 

 

 

905 

3. 

44,42,32,34 

 

 

 

 

44,42,32,34 

Implantate öffnen 

Anprobe LOCATOR® 

Anprobe Coverdenture 

Implantate verschließen 

Im Verlauf der Sitzung: 

Auswechseln Sekundärteil  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

905 

4. 

44,42,32,34 

44,42,32,34 

UK 

44,42,32,34 

Implantate öffnen 

Definitves Einbringen LOCATOR® 

Eingliedern Coverdenture  

Verbindungselemente  

 

 

 

503 

523 

508 

Erläuterungen

In der Regel wird mit Ausstellung des chirurgischen Therapieplans parallel auch der Bema-HKP für die Suprakonstruktion erstellt, da der Patient meistens die Sicherheit der Kostenbeteiligung seiner Krankenkasse wünscht. Normalerweise ist die Ausstellung des Bema-HKP´s und ggf. weiterer Formulare in der Einheilphase ausreichend. Da der Patient zahnlos ist und sich bislang noch keine Implantate im Kiefer befanden, erhält er entsprechend den Festzuschuss-Richtlinien für einen erneuerungsbedürftigen UK-Zahnersatz einmal den Festzuschuss 4.4.  

 

Im Befund wird die derzeitige Situation mit den entsprechenden Kürzeln vermerkt. Je nach Praxissoftware werden alle erneuerungsbedürftigen Zähne mit „ew“ gekennzeichnet oder aber die Implantatregionen mit „fi“ (siehe Befundschemata) versehen. Hier ist ggf. eine Rücksprache mit Ihrem Softwarehaus erforderlich, da auch andere Kürzel bei Eingabe erforderlich sein können, damit im Ausdruck das gewünschte Ergebnis erzielt wird.  

 

Was bei den Kennzeichnungen im HKP zu beachten ist

Die Regelversorgung umfasst einen Zahnersatz aus Kunststoff. Die Eintragung in der R-Zeile ist daher das „E“. Die LOCATOR® liegen unterhalb des Zahnersatzes. Da es sich weder um eine Einzelkrone, Wurzelstiftkappe noch um eine Teleskopkrone handelt und ein konfektionierter Zahn darüber aufgestellt ist, wird an den Implantatregionen ein „SE“ vermerkt. Zusätzlich sollen – laut KZBV – Verbindungselemente angegeben werden. Da sich über jedem LOCATOR® ein Verbindungselement im Zahnersatz befindet, wird an allen vier Regionen „SEo“ notiert. Die restlichen Prothesenzähne werden mit „E“ oder mit „SE“ angegeben. Es liegen keine einheitlichen Formvorschriften vor. 

 

Erste Sitzung

Für die eigentliche Funktionsabformung im UK wird in diesem Behandlungsfall ein offener Löffel für eine verschraubbare Implantatabformung benötigt. Nach der Entnahme des alten UK-Zahnersatzes wird eine Abformung über die Verschlussschrauben der Implantate vorgenommen. Die Implantate werden dafür in der Regel nicht geöffnet. Reicht ein konfektionierter Löffel aufgrund von Kieferanomalien nicht aus, so wird die Abformung mit Hilfe eines individuellen Löffels nach GOZ-Nr. 517 durchgeführt. 

 

Zweite Sitzung

Nach Entfernung der UK-Verschlussschrauben aus den Implantaten werden die Innenräume gereinigt und die RN synOcta®Abformkappen mit einem speziellen Schraubendreher im Implantat befestigt. Vor der Abformung sollte der offene Löffel im Mund anprobiert werden, damit gegebenenfalls noch Korrekturen an den Öffnungen für die Abformkappen vorgenommen werden können. Nach der Abbindephase des Abformmaterials wird mit dem Schraubendreher zuerst die interne Verbindung der Abformkappen mit den Implantaten gelöst; anschließend kann der Funktionslöffel inklusive der Abformkappen aus dem Mund entnommen werden. Die Abformkappen müssen im Abdruck verbleiben, damit das Dentallabor eine Übertragung der exakten Implantatposition auf das Meistermodell realisieren kann. 

 

Nach erneuter Reinigung der Implantat-Innenräume werden diese in der Regel wieder mit den zwischenzeitlich gereinigten Verschlussschrauben verschlossen. In dieser Sitzung wird insgesamt für das Auswechseln der Sekundärteile („Sekundärteile“ steht für „zweite“ Teile) einmal je Implantat die GOZ-Nr. 905 und für die Funktionsabformung die Bema-Nr. 98ci berechnet, da ein Ausnahmefall nach Zahnersatz-Richtlinie 36b vorliegt (atrophierter zahnloser Kiefer).  

 

Bereits seit dem 1. Juli 2001 sind gewisse Bema-Leistungen bei Versorgung der Ausnahmefälle „Zahnbegrenzte Einzelzahnlücke“ und „Atrophierter zahnloser Kiefer“ ansatzfähig. Um diese Leistungen von der regulären Prothetik nach Bema zu unterscheiden, wurde in den Bema-Bestimmungen hinterlegt, dass diese ein „i“ hinter der Bema-Ziffer tragen – beim Ausnahmefall „atrophierter zahnloser Kiefer“ also nicht 98c, sondern 98ci.  

 

Ob ein offener Funktionslöffel auch nach Nr. 98ci zu berechnen ist, wurde im Bema nicht definiert, so dass es der Entscheidung Ihrer KZV obliegt, ob Bema oder GOZ berechnet werden soll bzw. muss.  

 

Provisorien, die manche Praxis-EDV vorgibt, sind selten erforderlich. Der Patient trägt seinen alten Zahnersatz bis zum Tag der Eingliederung der Suprakonstruktion. Leistungen nach Bema-Nr. 19i oder GOZ-Nr. 227 entfallen in der Regel. 

 

Dritte Sitzung 

Erneut werden im UK die Verschlussschrauben aus den Implantaten entfernt, die Innenräume gereinigt, die vom Dentallabor gelieferte LOCATOR®-Versorgung zur Anprobe vom Meistermodell entnommen, desinfiziert und die LOCATOR® im Mund fachgerecht und handfest in die Implantate eingesetzt. Es erfolgen eine Anprobe der Suprakonstruktion, Demontage, Desinfektion und Montage auf dem Meistermodell. Nach wiederholter Reinigung der Implantat-Innenräume werden diese wieder mit den gereinigten Verschlussschrauben verschlossen. Auch in dieser Sitzung wird für das Auswechseln der Sekundärteile einmal je Implantat die GOZ-Nr. 905 berechnet.  

 

Wie oft die GOZ-Nr. 905 insgesamt je Implantat und rekonstruktiver Phase zu berechnen ist, wurde in der GOZ leider nicht definiert. Laut Aussagen der Berufsverbände in der Regel drei- bis viermal je Implantat und je Suprakonstruktion. Es gibt Situationen, bei denen diese Leistung auch fünfmal je Implantat in fünf Sitzungen erforderlich wird. Hier sollte die Empfehlung der Zahnärztekammer beachtet werden. 

 

Vierte Sitzung

Die Verschlussschrauben werden in dieser Sitzung endgültig aus den Implantaten entfernt (Einmalartikel), die Innenräume gereinigt, die LOCATOR®-Versorgung vom Meistermodell entnommen und desinfiziert. Anschließend werden die LOCATOR® mit Werkzeugen auf den Implantaten fachgerecht platziert und definitiv befestigt. Abweichend zu anderen Suprakonstruktionen wird hier nur ein Element – der LOCATOR® – im Implantat inseriert. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt in einer alten Stellungnahme global – ohne die unterschiedlichen Versorgungen zu beachten – die Berechnung der GOZ-Nr. 500. Der LOCATOR® und viele andere Formen an Implantatkronen waren damals jedoch noch nicht auf dem Markt verfügbar. 

 

Die GOZ 905 kommt hier nicht zum Ansatz, da nur der LOCATOR® – also ein Element – im Implantat befestigt wird. 

 

Zu jedem LOCATOR® auf Implantat befindet sich im Zahnersatz ein Verbindungselement. Dies besteht aus einem Matrizengehäuse und einem – meist – farbigen Retentionseinsatz. Es besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Abzugskräfte über diese Retentionseinsätze zu definieren. Je Matrize wird die GOZ-Nr. 508 als Verbindungselement berechnet. Ohne die speziell auf den LOCATOR® abgestimmte Matrize kann der Zahnersatz auf den Implantaten keinen Halt finden. 

 

Der Patient erhält aufgrund der Implantatversorgung eine Metallbasis, ohne dass eine Erkrankung der Kiefer vorliegt, die den Ansatz einer Metallbasis nach Festzuschuss 4.5 und Bema-Nr. 98e rechtfertigt. Seit dem 1. Januar 2004 darf die Nr. 98e – Metallbasis im zahnlosen Kiefer – nur berechnet werden, wenn eine so genannte Ausnahmeindikation (zum Beispiel Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus etc.) vorliegt. Ist das der Fall, so muss die jeweilige Erkrankung im Bemerkungsfeld auf dem Bema-HKP benannt werden (siehe Bema-Bestimmungen zur Nr. 98e).  

 

In diesem Beispiel liegt keine Ausnahmeindikation für eine Metallbasis vor, so dass die Versorgung gleichartig ist und nur der Funktionslöffel über Bema berechnet werden kann.  

 

Der Zahnersatz wird nach GOZ-Nr. 523 berechnet. Eine Teilprothese nach GOZ-Nr. 521 und Spannen kommt hier nicht in Frage, da kein „Teil“-Zahnersatz gefertigt wird. Das Dentallabor hat 12 bis 14 konfektionierte Zähne auf- und fertiggestellt, es besteht keine Unterbrechung. Die LOCATOR® befinden sich unterhalb des Zahnersatzes. 

 

Materialübersicht im Online-Service

Eine Materialübersicht für die LOCATOR®-Versorgung von vier Straumann®-Standard-Implantaten mit Artikelnummern, Nettopreisen und Bruttopreisen (Verkaufspreise) enthält der Online-Service von „Praxis Implantologie“ (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) unter der Rubrik „Abrechnung“.