Kategorie: Abrechnung

Über 650.000 € Honorarrückforderung nach „exorbitanten Überschreitungen der Quartalsprofile“

Eine hohe Patientenzahl, besondere Sprechstunden-/Praxisöffnungszeiten oder besondere Strukturen der Praxis können im Rahmen einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung festgestellte Zeitprofil-Überschreitungen nicht rechtfertigen, da maßgeblich Gegenstand der Überprüfung der plausible Zeitaufwand ist. Vor diesem Hintergrund hatte das...