Praxen können nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld und Rettungsschirm bekommen
Praxen und Krankenhäuser können nicht gleichzeitig Mittel aus dem Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld bekommen.
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Die Information über berufsrechtliche Risiken bei der Zusammenarbeit mit Aligner-Anbietern ist rechtlich zulässig, entschied jetzt das OLG Schleswig-Holstein. Der Aligner-Anbieter SunshineSmile (jetzt PlusDental) scheiterte mit seiner einstweiligen Verfügung gegen die Berichterstattung im „Zahnärzteblatt“ der...
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