Praxisführung

Corona-Hygienepauschale bis Herbst verlängert

Die Corona-Hygienepauschale wird jetzt bis zum 30. September 2020 gezahlt. Die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung wird damit um zwei Monate verlängert.

[!] Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten der Corona-Krise etwas abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die infolge der Pandemie exorbitant gestiegenen Preise für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel usw. sind weiterhin auf einem Niveau, das mit dem Preisniveau vor der Krise nicht ansatzweise zu vergleichen ist. Die BZÄK rechnet auf absehbare Zeit nicht mit signifikanten Preisrückgängen, da durch den weltweiten Bedarf ein riesiger Markt entstanden ist. Damit werden die Preise auch nicht mehr in der ursprünglichen Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet.

Mitteilung der BZÄK vom 06.07.2020