Praxisführung

Corona-Überbrückungshilfe: So beantragen Sie die neuen Zuschüsse (aktualisierte Fassung)

 

Kleine und mittlere Unternehmen, die im April und Mai aufgrund der Corona-Krise Umsatzausfälle hatten, können voraussichtlich ab dem 10. Juli Corona-Überbrückungshilfe bekommen. Die Regierung stellt dafür 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit es keinen Missbrauch wie bei der Corona-Soforthilfe gibt, schaltet die Regierung nun Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. 

von Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger, Dingolfing.  

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Die Lage vieler Branchen ist nach wie vor existenzbedrohend; insbesondere die von Veranstaltern, Clubs, Gastronomie, Reisebüro oder Messebauern, die aufgrund der Corona-Auflagen weder öffnen durften noch arbeiten konnten. Ihnen will der Staat mit der Überbrückungshilfe unter die Arme greifen. Auch Solo-Selbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Ihr Umsatz muss von April bis Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten insgesamt um mindestens 60 Prozent eingebrochen sein. Wer sein Unternehmen erst nach April 2019 gegründet hat, muss die Umsätze mit denen im November und Dezember 2019 vergleichen. Wichtig: Die Unternehmen dürfen nicht schon Ende 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Wie viel Geld können Unternehmen bekommen?

Betriebe können zwischen 9.000 und 150.000 Euro erhalten für maximal Juni bis August. Wie viel Überbrückungshilfe ein Betrieb bekommt, hängt von den Fixkosten, dem Umsatzeinbruch und der Anzahl der Beschäftigten ab. Zu den Fixkosten zählen beispielsweise Mieten, Zinsaufwand für Kredite, Ausgaben für Versicherungen oder Strom- und Wasserkosten. Der Unternehmerlohn oder die Lebenshaltungskosten vor allem von Freiberuflern und Solo-Selbstständigen zählen nicht dazu.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • 70 % der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 % Umsatzeinbruch
  • 40 % der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 % Umsatzeinbruch

Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können maximal 9.000 Euro bekommen. Bei weniger als zehn Mitarbeitern können es höchstens 15.000 Euro Zuschuss sein. Wer zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigt, kann bis zu 150.000 Euro bekommen. Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nach Vollzeitbeschäftigten. Wer viele Teilzeitbeschäftigte hat, muss diese auf Vollzeit umrechnen.

Müssen Unternehmer die Überbrückungshilfe vielleicht zurückzahlen?

Da es sich bei der Überbrückungshilfe um einen Zuschuss handelt, müssen die Unternehmen das Geld nicht zurückzahlen. Nur wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Fixkosten deutlich niedriger waren, muss ein Betrieb Geld zurückzahlen. Lässt sich ein Unternehmen bis August nicht weiterführen, sind die Zuschüsse ebenfalls zurückzuzahlen.

Bei wem können Betriebe Antrag auf Überbrückungshilfe stellen?

Damit es keinen Missbrauch wie bei der Corona-Soforthilfe gibt, schaltet die Regierung nun den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ab 10. August 2020 auch den Rechtsanwalt vor. Er weist den Umsatzeinbruch und die erstattungsfähigen Fixkosten nach und stellt letztlich den Antrag. „Unternehmen sollten ihrem Steuerberater zügig alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die Buchhaltung darf also nicht im Schuhkarton daherkommen, sondern muss aktuell sein.“

In welchem Zeitraum können Betriebe Überbrückungshilfe beantragen?

Die Antragsfrist wurde verlängert und endet am 31. September 2020. Bis Ende November 2020 sind die Zuschüsse ausgezahlt.

Mehr Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de