Abrechnung

Corona-Zuschlag für Privatversicherte

Privatversicherte müssen im Jahr 2022 einen Zuschlag zur Pflegepflichtversicherung zahlen. Ursache dafür sind die Finanzhilfen für die Pflegeeinrichtungen während der Pandemie.

„Mit dem Corona-Zuschlag werden die 480 Millionen Euro ausgeglichen, mit denen sich die private Pflegepflichtversicherung am Pflege-Rettungsschirm beteiligt hat“, erläutert Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, die Hintergründe in der Süddeutschen Zeitung. Anders als die gesetzlichen Pflegekassen erhalten die privaten Versicherer zum Ausgleich der Mehrbelastung keinen Steuerzuschuss. Der Zuschlag ist auf 2022 befristet und beträgt je nach Tarif 3,40 Euro bzw. 7,30 Euro pro Monat.