Ab dem 1. Januar 2022 muss in allen Branchen mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde gezahlt werden, ab dem 1. Juli 2022 dann 10,45 Euro. Die Ampelkoalition plant eine zeitnahe Anhebung auf 12,00 Euro. Ob und zu welchem Zeitpunkt dies bereits im Jahr 2022 umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es weiterhin nur für bestimmte Personengruppen, wie Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, bestimmte Praktikanten und ehrenamtlich Tätige. Das zu zahlende Mindestentgelt kann allerdings branchenspezifisch aufgrund tariflicher Vereinbarungen auch höher ausfallen. So gibt es eine Vielzahl von allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifverträgen, die eine höhere Vergütung als den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen.
Mitteilung der ETL Rechtsanwälte vom 05.01.2022
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