29.02.2012·Der Praxisfall Die Berechnung eines individuellen Implantat-Abutments mit Krone
·Der Praxisfall
Die Berechnung eines individuellen Implantat-Abutments mit Krone
| Digitale prothetische Versorgungen mithilfe der CAD/CAM-Technik in Form von Inlays, Teilkronen, Kronen und Brücken haben aufgrund ihrer Vorzüge den Prothetikmarkt erobert. So können auch Implantat-Abutments individuell gefräst werden. Nachfolgend erläutern wir die Vorgehensweise für die Herstellung eines individuellen Implantat-Abutments mit anschließender Implantatkrone und die Abrechnung nach GOZ.Nach Freilegung des Implantats erfolgt in separater Sitzung eine konventionelle Abformung mithilfe eines Abformpfostens und individualisiertem Löffel. |
Zahn |
Anzahl |
GOZ 2012 |
Leistung |
2,3-fach |
BEB |
Auslagen |
11 |
1 |
Nr. 9050 |
Entfernen und Wieder-einsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente … |
40,49 Euro |
Abformpfosten nach § 4 (3) GOZ |
|
UK |
1 |
Nr. 0050 |
Abformung Gegenkiefer für ein Situationsmodell |
15,52 Euro |
Modell Desinfektion, je Arbeitsgang |
Abformmaterial§ 4 (3) GOZ |
OK, UK |
1 |
Bissregistrierung |
§ 9 GOZ |
|||
OK |
1 |
Nr. 5170 |
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel … |
32,34 Euro |
Individualisieren eines konfektionierten Abformlöffels, Meistermodell mit abnehmbarer scanbarer Gingivamaske und Modell-Implantat, Scan-Körper bzw. Scan-Hülse |
Abformmaterial, Modell-Implantat,Scan-Körper bzw. -Hülse |
Es erfolgt nun der Modellscan bzw. Scan des Scan-Körpers zur individuellen Herstellung des Implantat-Aufbaus.
Alternativ kann auch eine digitale Abformung vorgenommen werden:
Zahn |
Anzahl |
GOZ 2012 |
Leistung |
2,3-fach |
BEB |
OK, UK |
1 |
Nr. 0065 |
Optisch elektronische Abformung, je Kieferhälfte oder Front-zahnbereich |
10,35 Euro |
Bei konventioneller Abformung wird die Digitalisierung der Modelle durch Scan-Vorgang durchgeführt. Es erfolgt die Festlegung der Merkmale bzw. virtuelle Gestaltung des Abutments: Bestimmung der Einschubrichtung, Festlegung des Durchtrittprofils, Festlegung einer Präparationsgrenze und der Stumpfform – Vorbereitung des Fräsvorgangs und Sinterbrand sowie anschließende Hochglanzpolitur, damit Plaqueanlagerungen vermieden werden können; Ausgangsdesinfektion |
Je nach Notwendigkeit bzw. Möglichkeit können auch direkt die Details für die Implantatkrone festgelegt werden. Es ist möglich, diese in einem Arbeitsgang mit dem Abutment herzustellen. Ein weiterer Scan des individuellen Implantataufbaus kann somit entfallen.
Zahn |
Anzahl |
GOZ 2012 |
Leistung |
2,3-fach |
BEB |
Auslagen |
11 |
1 |
Nr. 9050 |
Eingliederung des Aufbaus |
40,49 Euro |
Implantataufbau |
|
11 |
1 |
Nr. 2200 |
Versorgung eines Implantats … durch eine Vollkrone |
171,01 Euro |
Implantatkrone / Hinweis: Verschraubung und Abdeckung mit Füllungsmaterial bei Verschraubung kann nicht berechnet werden |
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11 |
Nr. 2197 |
… durch adhäsive Befestigung |
16,82 Euro |
Es folgt eine beispielhafte Auflistung möglicher Laborleistungen (Eigenlabor):
Leistung |
Leistung |
Eingangsdesinfektion |
Zahnfarbenbestimmung |
Modell, Gegenkiefer |
Digitalisieren (Abutment + Krone) |
Meistermodell |
Gerüst sintern |
Individualisieren eines konfektionierten Löffels |
Vollverblendung für Fräskeramik |
Laborimplantat reponieren |
Mehraufwand für Implantatkrone |
Gingivamaske, abnehmbar |
Farbgebung durch Maltechnik bei Fräskeramik |
Arbeiten mit Stereomikroskop |
Implantatmaterial |
Präzisionskontrollsockel |
Kopierfräsen |
Modell mit Systemteil montieren |
CAM Fräsen aus Keramik |
Montage des Gegenkiefermodells |
Die BEB ist im Vergleich zur BEL II nicht abschließend. Leistungen, die nicht Bestandteil der BEB sind, können nach entsprechender Kalkulation neu aufgenommen werden. Aufgrund der individuellen Kostenkalkulation ist eine Preisangabe nicht möglich. Im Beispiel wurde auf Maßnahmen im Zusammenhang mit CAD/CAM-Versorgungen im Eigenlabor eingegangen, die nach § 9 GOZ berechnet werden können. Neben den technischen „Hauptleistungen“ für die Herstellung des Implantat-Abutments und der Implantatkrone können auch Maßnahmen anfallen, die als notwendige „begleitende Maßnahmen“ erforderlich sind (wie das Individualisieren eines konfektionierten Abformlöffels).
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Ein Abdrucklöffel musste aufgrund eines großen Kiefers und anatomischer Besonderheiten dorsal verlängert und individualisiert werden. Es liegen schwierige anatomische Verhältnisse vor. Eine Abformung mit einem individualisierten Abformlöffel – diese kann immer dann vorgenommen werden, wenn eine Abformung mit einem konfektioniertem Löffel nicht ausreicht – erfüllt den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 5170. Zusätzlich können die erforderlichen „technischen Maßnahmen“, die zur Individualisierung des Löffels notwendig sind, nach § 9 GOZ berechnet werden. Dieses gilt nicht nur im Zusammenhang mit der Herstellung von Kronen, Brücken und Zahnersatz. Die Leistung kann auch im Zusammenhang mit Situationsmodellen nach den GOZ-Nrn. 0060 bzw. 0050 notwendig werden. |
Achten Sie immer darauf, dass Ihre Verbrauchsmaterialien mit den aktuellen Preisen in der Praxis-EDV verwaltet werden.