EBZ 2.0: Wesentliche Änderungen bei ZE, KFO und PAR

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte EBZ 2.0 ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten mit wesentlichen Änderungen für Zahnärzte und Krankenkassen in den Leistungsbereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie und Parodontitis. Die Übergangsphase der bisherigen Version 1.7 läuft am 31. März aus.

Sinn und Zweck der Überarbeitung ist eine flexiblere Gestaltung und Vereinfachung der administrativen Prozesse und eine größere Effizienz und Präzision beim Datenaustausch. Zudem werden Qualität und Sicherheit der Daten erhöht.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zahnersatz (ZE): Zum ersten Mal ist der Wechsel des Behandlers und der Krankenkasse mit einer Neuplanung möglich. Dies führt zu einer deutlichen Erleichterung des Umgangs mit Behandlungsplänen.
  • Kieferorthopädie (KFO): Viele neue Anamnese-, Diagnose- und Therapie-Kennzeichen sorgen für eine präzisere Erfassung und bessere Behandlungsmöglichkeiten.
  • Parodontitis (PAR): Erstmalig wird ein Behandlerwechsel ermöglicht. Außerdem wurden die Regelungen für den Krankenkassenwechsel nach einem Behandlerwechsel präzisiert. Damit werden bislang bestehende administrative Hindernisse beiseite geräumt. Klare Vorgaben für Behandler- und Krankenkassenwechsel bei der unterstützenden Parodontitistherapie (PAR-UPT) reduzieren zudem Fehler in der Datenübermittlung und führen zu einer Verbesserung des Behandlungsprozesses.

Für das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) gilt ab 1. April 2025 verpflichtend die Technische Anlage (TA) 2.0. Besonders hervorzuheben sind die neuen KFO-Kürzel und die Änderungen beim Behandlerwechsel (Fallübernahme).

Schwierigkeiten in der Vorbereitungsphase

Es hatten sich – speziell in der KFO – nicht alle Kassen an den Vorarbeiten beteiligen können. Zudem hat durch krankheitsbedingte Ausfälle auf Seiten der Krankenkassen seit Oktober keine Abstimmung zwischen Softwareherstellern und den Kassen stattgefunden. Ende 2024 erhielten die Softwarehersteller die Rückmeldung vom GKV-Spitzenverband, dass alle Kassen bereit sind, die TA 2.0 anzunehmen. Deshalb hatte sich der Verband Deutscher Dental-Softwarehersteller (VDDS) für eine Verschiebung des Starttermins eingesetzt. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit dem Hinweis abgelehnt, dass die vorgesehene Übergangsphase von einem Quartal ausreichend sei und genutzt werden solle.

Verband Deutscher Dental-Softwarehersteller (VDDS)