Bundeszahnärztekammer begrüßt geplanten Bürokratieabbau

Die Arbeitsgemeinschaft „Gesundheit und Pflege“ der Verhandlungsteams von CDU/CSU und SPD wollen Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen innerhalb der ersten 6 Monate massiv verringern. „Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-Check unterziehen“, heißt es in der Verlautbarung. Diese Ankündigung wird von der Zahnärzteschaft uneingeschränkt begrüßt.

Prof. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, sagte dazu: „Die vom Fachkräftemangel dezimierten Teams in unseren mehr als 40.000 Praxen ächzen unter der immensen Bürokratiebelastung. Vom Leiterbeauftragten über Dokumentation von Kühlschranktemperaturen bis hin zu geplanten Kontrollen des Anpressdrucks bei der Wischdesinfektion von Medizinprodukten werden die Forderungen immer abstruser und praxisferner.

Der Vizepräsident der BZÄK, Konstantin v. Laffert, macht konkrete Vorschläge zum abbau überflüssiger Verordnungen: „Wir fordern u.a.

  • die sofortige Rücknahme der behördlichen Pläne für eine Überprüfung des Anpressdruckes bei der Wischdesinfektion,
  • die Streichung des gerade eingeführten Medizinproduktebeauftragten für Praxen mit über 20 Mitarbeiterinnen,
  • die Streichung des in unseren Praxen überflüssigen Bestandsverzeichnisses für Medizinprodukte,
  • die Einführung der sog. abweichenden Dokumentation des Aufbereitungsprozesses und
  • die komplette Abschaffung der externen Validierung des Aufbereitungsprozesses.“

Mitteilung der Bundeszahnärztekammer vom 28.03.2025