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03.05.2011 |Fallbeispiel Teleskopversorgung mit Tertiärstruktur: Die vollständige Abrechnung der Leistungen

03.05.2011 |Fallbeispiel

Teleskopversorgung mit Tertiärstruktur: Die vollständige Abrechnung der Leistungen

Fallbeschreibung: Ein gesetzlich versicherter Patient weist nach der Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne im Oberkiefer einen Restzahnbestand von zwei Zähnen auf. Die Zähne befinden sich bei 15 und 13, wobei eine Pfeilervermehrung mittels Implantaten regio 14, 23, 24 und 25 bereits erfolgt ist. Die Osseointegration ist abgeschlossen, Röntgendiagnostik, Freilegung und Freigabe zur prothetischen Versorgung liegen vor. Zähne und Implantate werden mit Innenteleskopkronen, Galvano-Komponenten, einer Tertiärstruktur sowie einer gaumenfreien Teilprothese mit partieller Metallbasis versorgt.  

 

Der Bema-Heil- und Kostenplan wurde bereits mit der unterschriebenen Anlage bei der Krankenkasse eingereicht und liegt der Praxis genehmigt vor.  

 

TP 

TV 

STV 

TV 

STV 

STV 

STV 

TP 

TV 

TV 

ew 

ew 

ww 

fi 

ww 

ew 

ew 

ew 

ew 

fi 

fi 

fi 

ew 

ew 

 

18 

17 

16 

15 

14 

13 

12 

11 

21 

22 

23 

24 

25 

26 

27 

28 

 

 

Folgende Festzuschüsse fallen an: 1 x 4.1, 2 x 4.6 und 2 x 4.7. Die Versorgung ist andersartig, da kein Ausnahmefall nach der Zahnersatz-Richtlinie 36 (atrophierter zahnloser Kiefer) vorliegt. Alle prothetischen Leistungen werden nach der GOZ berechnet. Gnathologische Leistungen müssen fallbezogen ergänzt werden.  

 

Die Begleitleistungen für die Zähne 15 und 13 werden nach Bema berechnet. Sobald im Befund ein „ww“, „kw“ oder „tw“ vorliegt, werden alle flankierenden Leistungen, die für die Herstellung einer Krone in der Regelversorgung erforderlich sind, nach Bema vergütet. Detaillierte Hinweise finden Sie im Ordner „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“, Version 2006, Kapitel 5.6, Absatz 2. 

 

Da die Innenteleskope ab der intraoralen Verklebung der Galvano-Elemente in die Tertiärkonstruktion im Mund verbleiben, wird eine Interimsprothese (Reiseprothese; siehe dazu auch den Beitrag in „Praxis Implantologie“ Nr. 4/2011, Seite 11 f.) gefertigt, damit der Patient einen Zahnersatz in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der neuen Versorgung tragen kann. Diese Form einer temporären Prothese ist keine Vertragsleistung und muss daher mit dem Kassenpatienten im Vorfeld der Behandlung außervertraglich vereinbart werden.  

 

Beispiel

Sitzung 

Zahn 

Leistung 

Anzahl 

Bema 

GOÄ/GOZ 

Mat. 

1. 

 

Eingehende Untersuchung des Gebisses, Beratung  

01 

 

 

 

14,23-25 

Nachkontrolle nach Freilegung 

Abformung für individuellen Löffel 

 

329 

2. 

UK 

Alginat-Abformung Gegenkiefer 

 

 

 

OK 

Alginat-Abformung für Provisorium 

 

 

 

15,13 

Vitalitätsprüfung 

Sens 

 

 

 

15,13 

Infiltrationsanästhesie 

 

 

 

15,13 

Präparation 

 

 

 

 

 

25 

Infiltrationsanästhesie 

 

009 

 

 

14,25 

Excision größeren Umfangs 

 

308 

 

 

14,23-25 

Gingiva- bzw. Sulcusformer entfernen, Montage Abformpfosten 

 

 

 

15,13 

Retraktionsfaden 

bmf 

 

 

 

OK 

Elastomer-Abformung mit individuellem Löffel 

 

517 > Faktor? 

 

OK 

Bissabformung 

 

 

 

15,13 

Provisorium eingliedern 

 

227 

BEB 

 

14,25 

Höhere Gingivaformer einsetzen 

 

905 

 

23,24 

Gingivaformer wiederbefestigen 

 

905 

 

 

OK 

Wiederherstellung Prothese 

 

525 

 

3. 

15,13 

Infiltrationsanästhesie  

 

 

 

15,13 

Abnahme Provisorium 

 

 

 

 

 

14,25 

Wundkontrolle 

 

329 

 

 

14,23-25 

Entfernung Gingivaformer 

 

 

 

 

 

15,13 

Anprobe Innenteleskop 

 

 

 

 

 

14,23-25 

Montage Implantat-Aufbau,
Anprobe Innenteleskop 

 

 

 

 

 

OK 

Bissabformung 

 

 

 

OK 

Elastomer Abformung mit individuellem Löffel 

 

517 > Faktor? 

 

UK 

Alginat-Abformung 

 

 

 

14,23-25 

Gingivaformer wiederbefestigen 

 

905 

 

4. 

15,13 

Infiltrationsanästhesie  

 

 

 

15,13 

Abnahme Provisorium 

 

 

 

 

 

14,23-25 

Entfernung Gingivaformer 

 

 

 

 

 

15,13 

Zementieren der Innenteleskope 

 

 

 

 

 

14,23-25 

Definitives Einsetzen der Implantat-Aufbauten und Zementierung der Innenteleskope 

 

905 

 

 

15-25 

Aufsetzen Galvano Außenteleskope 

 

 

 

 

 

 

Einkleben in Tertiärstruktur 

 

 

BEB 

 

OK 

Interimsprothese einsetzen 

 

522 

 

5. 

OK 

Eingliedern der Tertiärstruktur  

 

 

 

 

 

15,13 

Teleskopkrone 

 

504 

 

 

14,23-25 

Teleskopkrone 

 

504 

 

 

15-25 

Verbindungselemente 

 

508 

 

 

OK 

Teilprothese mit Metallbasis 

 

521 

 

 

OK 

Prothesenspanne 

 

507 

 

Erste Sitzung

Die Befundaufnahme wird nach dem Bema abgerechnet, alle Leistungen, die im Zusammenhang mit den Implantaten erforderlich sind, werden privat honoriert. Für die Abformung mit einem offenen Löffel in der nächsten Sitzung muss ein Vorabdruck genommen werden, damit das Dentallabor diesen herstellen kann. 

 

Zweite Sitzung

Im Rahmen der prothetischen Versorgung der Zähne fallen Begleitleistungen an, die nach Bema vergütet werden. Bei zwei Implantaten ist die Gingiva über die Sulcusformer gewuchert und muss entfernt werden. Nach Abnahme aller Gingivaformer werden verschraubbare Abformpfosten fachgerecht montiert und eine Abformung mit dem individuellen Löffel vorgenommen. In der Zwischenzeit werden die Provisorien erstellt, ausgearbeitet und nach der Bissabformung auf den beiden Zähnen temporär befestigt. Bei zwei Implantaten werden neue höhere Gingivaformer befestigt, bei den anderen beiden erfolgt die Wiederbefestigung der Gingivaformer. Der vorhandene Zahnersatz wird an die neue Situation durch Ausschleifen adaptiert.  

 

Dritte Sitzung

Für die Anprobe werden die Provisorien und die Gingivaformer entfernt, vier Implantat-Aufbauten handfest inseriert und die Innenteleskope anprobiert. Nach weiteren Abformungen erfolgt die Befestigung der Provisorien bzw. Gingivaformer und im Dentallabor die Herstellung der Interimsprothese. 

 

Vierte Sitzung

Nachdem alle Vorbereitungen getroffen sind, werden die Innenteleskope auf den Zähnen bzw. Implantat-Aufbauten definitiv befestigt, bevor die Galvano-Käppchen darauf platziert und dann in die Tertiärkonstruktion intraoral eingeklebt werden. Dieser Klebevorgang kann nach BEB-Nr. „5102 – Lötfreie Verbindung“ je Element berechnet werden. Die Preisfindung ist hierbei praxisintern zu ermitteln. Danach geht die Tertiärstruktur mit den eingeklebten Galvano-Käppchen zur Fertigstellung in das Dentallabor. Der Patient benötigt bis zur Eingliederung der neuen Versorgung einen Zahnersatz, der basal entsprechend der zementierten Innenteleskope gestaltet ist. Diese Versorgung dient später als Ersatzprothese („Reiseprothese“) im Falle einer Reparatur der Tertiärstruktur. Der Zahntechniker hat in der Regel 12 konfektionierte Zähne aufgestellt; die Berechnung erfolgt nach GOZ-Nr. 522, da keine Teilprothese mit Spannen vorliegt. 

 

Fünfte Sitzung

Die Eingliederung der Tertiärkonstruktion führt zur Berechnung der GOZ-Nrn. 6 x 504, 6 x 508, 1 x 521 und 3 x 507. Es handelt sich um eine partielle gaumenfreie Modellgussprothese, die drei Sättel aufweist. Da für Tertiärkronen keine eigene Ziffer berechenbar ist, muss der Mehraufwand ggf. im Vorfeld der Behandlung unter Anwendung einer Vergütungsvereinbarung nach § 2 (1und 2) GOZ vereinbart werden.