Praxisführung

GKV: Kinder und Jugendliche verlieren durch Corona-Krise nicht ihren Bonusanspruch

Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Corona-Krise ihre Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis im ersten Halbjahr 2020 nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren vollständigen Bonusanspruch. Das soll eine entsprechende Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Mitgliedskassen sicherstellen.
 
[!] Unter-18-Jährige erhalten für nicht in Anspruch genommene Untersuchungen im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Pandemie bei ihrem nächsten Besuch in der Praxis einen Eintrag im Bonusheft, um bei der Kasse den Bonus nachweisen zu können. Damit sollen Unklarheiten bei der künftigen Ermittlung des Zuschusses vermieden werden.
 
Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt, betrifft die Empfehlung nicht erwachsene Patientinnen und Patienten. Da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen müssen, um den Stempel im Bonusheft zu bekommen, gehen die Kostenträger davon aus, dass ein Vorsorgetermin in der Praxis auch noch im zweiten Halbjahr 2020 wahrgenommen werden kann. Gesetzlich Versicherte sollten sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, wie hier zu verfahren ist.
 
Mitteilung der KZBV vom 08.07.2020