Ab Oktober: Vereinfachte Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte
Die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte wird ab 1. Oktober deutlich vereinfacht. Entsprechende Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Im Mittelpunkt entsprechender Beratungen des G-BA standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde.
So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Heilmittel können in zahnmedizinisch notwendigen Fällen ab Oktober auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wird zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.
Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie ist seit Juli 2017 in Kraft. Mit dieser verbindlichen Rechtsgrundlage, die von der KZBV im G-BA durchgesetzt worden war, können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittel-Katalog ist fachlich ganz auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.
Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.