Die Heilfürsorge Bundespolizei führt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle Bundespolizistinnen und -polizisten zum 1. April 2025 ein.
Im Rahmen der Einführung der eGK wurde das neue Institutionskennzeichen (IK) 95 1287019 vergeben und im Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV) die ab dem 1. April 2025 gültige zwölfstellige Kassennummer 913 1287019 00 aufgenommen. Aufgrund der schrittweisen Ausstattung mit der eGK könnten zunächst auch weiterhin noch Krankenversichertenkarten (KVK) vorgelegt werden.
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